UNO warnt vor Togo

■ Bremen will weiter abschieben / Abass A. stellt erneut einen Asylfolgeantrag

Der hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat sich jetzt „generell gegen Abschiebungen nach Togo“ ausgesprochen. Nach Angaben des Hauptreferates in Genf hat sich die Lage nach der Wahl im Juni keineswegs entspannt. „Es kommt vielmehr weiterhin zu Demonstrationen und zu Übergriffen der Sicherheitskräfte“, heißt es in einem Bericht. Verschärfend hinzu kommt das Oppositions-Ultimatum an Diktator Eyadema, bis zum 25. August zurückzutreten.

Darum hat Rechtsanwalt Günter Werner einen Asylfolgeantrag für seinen Mandanten Abass A. gestellt. Wie berichtet, soll der 18jährige Togoer am kommenden Dienstag ausreisen. Er befürchtet jedoch nach wie vor Repressalien durch das amtierende Regime des Diktators Eyadema. Nach seinen Angaben sind schon sein älterer Bruder und sein Vater unter der Terror-Regierung verschwunden. Zudem lebt sein jüngerer Bruder Ibrahim noch bis zu seiner Volljährigkeit in Bremen.

Allerdings werden der Bericht und die Aufforderung des UNHCR keine Auswirkungen auf die Bremer Abschiebepraxis haben, sagte gestern der Sprecher des Bremer Innensenators, Stefan Luft. „Wir halten uns ausschließlich an die Angaben des Auswärtigen Amtes.“ Darum ist eindeutig von Menschenrechtsverletzungen die Rede. Wie berichtet, existiert inzwischen auch eine klare Warnung, nicht im Urlaub nach Togo zu fliegen. Zum Thema Abschiebung will man sich im Auswärtigen Amt aber nicht äußern: „Das ist Ländersache.“ Jeti