Lübecker Heimbewohner erneut als Zeugen gefragt

■ Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Safwan Eid könnten die Heimbewohner wieder als Zeugen geladen werden. Ihr Aufenthaltsrecht endet in diesem Jahr

Berlin (taz) – Rund zweieinhalb Jahre nach dem Feuer in einer Lübecker Flüchtlingsunterkunft, bei dem am 18. Januar 1996 zehn Menschen starben, hat sich die Situation der Überlebenden normalisiert. „Die Bewohner wurden alle in Wohnungen untergebracht“, sagt Jörg Nowakowski, Abteilungsleiter für Asyl- und Aussiedlerfragen bei der Lübecker Diakonie. „Die Heimbewohner aus der Hafenstraße sind alle noch da“, sagt auch Helmut Heß, Bereichsleiter der Lübecker Ausländerbehörde. „Es wurde keiner abgeschoben“, fügt er hinzu. Allerdings ist bislang noch keine Entscheidung über eine Gruppenregelung für die Flüchtlinge gefallen. Während das Land Schleswig-Holstein dafür plädiert, allen Überlebenden der Brandnacht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu geben, verweigert sich das Bundesinnenministerium diesem Vorschlag. So werden die Flüchtlinge momentan lediglich geduldet – vorläufig befristet bis Ende dieses Jahres.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag, den Freispruch für den Libanesen Safwan Eid im Brandprozeß vor dem Lübecker Landgericht aufzuheben, ist die Wahrscheinlichkeit jedoch groß, daß die Duldung der ehemaligen Heimbewohner ein weiteres Mal verlängert wird. „Der Wunsch des Richters, den Asylbewerbern die Duldung zu erteilen, war für uns schon beim ersten Prozeß ausschlaggebend. Ich denke, bei einer Wiederaufnahme der Verhandlung werden wir erneut so handeln“, sagt Helmut Heß. Denn in der Revisionsverhandlung gegen Safwan Eid, die der BGH veranlaßt hat, muß die gesamte Beweisaufnahme neu aufgerollt werden. Dies bedeutet, daß alle Zeugen erneut vernommen werden – einschließlich der Heimbewohner. Lediglich die Anklageschrift bleibt dieselbe: Safwan Eid muß sich wiederum für den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung verantworten.

Keine Rolle werden Verdachtsmomente gegen vier Jugendliche aus Grevesmühlen, die linke Unterstützerkreise von Eid für die Urheber des Brands in der Flüchtlingsunterkunft halten, im Revisionsprozeß spielen. „Gegenstand ist nur die Anklage gegen Safwan Eid“, sagt Oberstaatsanwalt Horst-Alex Schmidt vom Kieler Landgericht. Sollte sich der Verdacht gegen die Jugendlichen, von denen einer kürzlich im Spiegel ein zweifelhaftes Geständnis abgelegt hat, erhärten, müßte eine eigene Anklage formuliert werden. Zur Zeit laufen in Lübeck noch Ermittlungen gegen die Jugendlichen.

Horst-Axel Schmidt rechnet nicht damit, daß die Hauptverhandlung im Revisionsprozeß gegen Eid in diesem Jahr beginnt. Nachdem der BGH das Verfahren an das Kieler Landgericht verwiesen hat, müßten erst einmal die zugehörigen Akten überstellt werden. Erst wenn diese eingetroffen sind, können die Kieler Justizbehörden mit der Einarbeitung beginnen. „Das Verfahren wurde nach Kiel verwiesen, damit sich eine neutrale und unbefangene Instanz mit dem Fall neu befaßt“, sagt Schmidt. Daher geht er auch davon aus, daß die Kieler Staatsanwaltschaft die Anklage vertritt – und nicht etwa die bislang zuständige Staatsanwaltschaft in Lübeck. Unwahrscheinlich ist auch, daß Michael Böckenhauer und Axel Bieler, die im Prozeß gegen Eid vor dem Lübecker Landgericht die Staatsanwaltschaft vertraten, wieder eingesetzt werden. Beide sind zwar nach Kiel gewechselt. „Doch Böckenhauer arbeitet im Justizministerium, und Bieler befaßt sich in Kiel mit Korruptionsfällen“, sagt Schmidt. Volker Probst