Abass reist doch nicht nach Togo aus

■ Unsichere Lage im Land wirkt sich auch auf Bremer Asylpolitik aus / Einge Abschiebungen wurden ausgesetzt

Für Asylbewerber aus Togo scheint sich die Sachlage in Bremen durch die abgebrochenen Wahlen in ihrem Heimatland leicht zu verbessern. Zumindest erlaubt die veränderte Situation in Togo es, Asylfolge- oder neue Beweisanträge zu stellen. Dies ist jetzt in zwei aktuellen Verfahren geschehen. Abass A. ist gestern nicht nach Togo ausgereist, sondern darf laut Asylverfahrensgesetz wieder so lange in Bremen verweilen, bis das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entschieden hat.

Ursprünglich wollte Abass A. gestern ausreisen, um dann persönliche Papiere zu besorgen und in Bremen heiraten zu können. Er befürchtet aber Repressalien. Zudem wohnt sein 16jähriger Bruder Ibrahim ebenfalls in der Hansestadt. Die beiden sind bekannt geworden durch die Unterstützung ihrer MitschülerInnen am Schulzentrum Kornstraße und die Anerkennung deren Einsatzes unter anderem durch den Bundespräsidenten.

Im zweiten Fall hat sich am Montag das Bremer Verwaltungsgericht unter Richter Diedrich Feldhusen vorerst bis zur kommenden Woche vertagt, da Rechtsanwalt Günter Werner einen neuen Beweisantrag stellen konnte. Auch dieser bezieht sich unter anderem auf die aktuelle Situation in Togo. Tatsache ist auch, daß gestern keine Ausreisen erfolgten, obwohl nach taz-Infomationen 14 Plätze nach Togo gebucht waren. Laut Ausländerbehörde sitzt zur Zeit nur ein Togoer in Bremen in Abschiebehaft.

Insgesamt befanden sich am 1. Januar dieses Jahres 253 TogoerInnen legal in Bremen – darunter 68 Frauen. Davon haben 26 Personen eine unbefristete und 52 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Den besten Status einer Aufenthaltsberechtigung besitzen vier TogoerInnen in Bremen. In 44 Fällen ist der Asylantrag abgelehnt, es besteht jedoch ein Abschiebehindernis, da der Asylantrag bekannt geworden ist. 32 Asylanträge wurden noch bearbeitet. Neben anderen Gründen liegen dann noch 19 Aufenthaltsbewilligungen vor – meistens für Studierende. Insgesamt gilt Bremen damit als deutsche Hochburg. Wenngleich das Zentrum der Exil-Opposition in Paris beziehungsweise in Ghana liegt.

Ob sich die aktuelle Situation für diese Personen vor dem Bremer Verwaltungsgericht grundlegend ändern wird, bleibt nun abzuwarten. Richter Feldhusen sagte gegenüber der taz, daß die Sachlage geprüft werden müsse. „Es handelt sich bei Togo um ein Unrechtsregime, in dem auch Menschenrechte verletzt werden. Es bleibt aber zu prüfen, auf welche Personengruppen dies zutrifft.“ Einen Quasi-Abschiebestopp durch die angespannte Lage nach den Wahlen im Juni in dem Land sehe er derzeit nicht.

Wie berichtet, ist es in Togo zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen, nachdem die Regierung die Auszählung der Wahlen gestoppt und den seit 31 Jahren quasidiktatorisch regierenden Präsidenten Eyadéma zum Wahlsieger ausgerufen hatte. Die Opposition unter dem stärksten Kandidaten Gilchrist Olympio von der Partei UFC attestiert Eyadéma eine Wahlniederlage und reklamiert den Sieg für sich. Bei den Unruhen wurden mehrere Menschen verletzt und selbst europäische Wahlbeobachter angegriffen. Jens Tittmann