Ostseeautobahn verfassungsgemäß

Die Gegner der Ostseeautobahn A 20 in Schleswig-Holstein sind auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen den Bau eines 6,3 Kilometer langen Teilstücks südlich von Lübeck wurde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai die Klagen der Verbände abgewiesen. Die Naturschützer hatten sich gegen den Bau gewandt, weil er die ökologisch bedeutsame Wakenitz-Niederung berührt, die unter dem besonderen Schutz europäischer Naturschutzrichtlinien stehe.

Rein rechtlich steht dem Bau der Betontrasse zwischen der A1 und der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern damit nichts mehr im Wege. Noch offen ist hingegen die mögliche Fortsetzung durch einen nördlichen Autobahnring um Hamburg bis zur A7 südlich von Stade inklusive einer Elbquerung westlich Hamburgs.

Ausführlicher Bericht Seite 7