Richterliche Unabhängigkeit

■ Kein Nachspiel für den Richter, der geschädigten Ghanaer als „Neger“ bezeichnete

Der Landgerichtspräsident wird sich nicht mit den umstrittenen Äußerungen eines Richters des Landgerichts befassen. Rainer Pannek hatte am Dienstag in einem Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer gegen zwei Männer, die wegen eines Überfalls auf einen Ghanaer vor Gericht standen, den Geschädigten mehrmals als „Neger“ bezeichnet (taz berichtete). Sätze wie „Wieso haben Sie den Neger angemacht?“ und „Haben Sie sich mit dem Neger geprügelt?“ hatte Pannek vor Gericht mit den Worten begründet: „Wenn das ein Schwarzer ist, dann ist das ein Neger.“ Weder die Staatsanwältin noch die Verteidiger beanstandeten die Äußerungen. Der Vorsitzende der Strafverteidigervereinigung, Rüdiger Portius, der die Bezeichnung „Neger“ mit einer „rassistischen Grundhaltung“ verbindet, fordert jedoch, daß sich der Landgerichtspräsident damit befassen soll.

Der stellvertretende Landgerichtspräsident, Peter Drenkmann, sagte gestern zur taz, daß Panneks Wortwahl „nicht angreifbar“ sei. „Das ist Sache des Richters“, sagte er. Die Wortwahl sei „ein Mittel des Zugangs zu den Angeklagten, um sie vielleicht zum Reden zu bringen“. Drenkmann, der gestern mit Richter Pannek gesprochen hat, sagte, daß sich Pannek keineswegs die Wortwahl der Angeklagten zu eigen gemacht habe. Der Maurer aus Marzahn und der Transportarbeiter aus Hellersorf sollen den Ghanaer mißhandelt, beraubt und als „Scheiß Neger“ beschimpft haben. Weil die Angeklagten „keine hohe Intelligenz“ hätten, so der stellvertretende Landgerichtspräsident weiter, habe Pannek „aus bestimmten Überlegungen“ heraus seine Worte gewählt. Drenkmann betonte, daß es dem Richter „keinen Spaß“ gemacht habe, sich so zu äußern. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit gebe es „keinen Zugriff im Rahmen der Dienstaufsicht“. Strafrechtlich ist das als abwertend zu verstehende Wort „Neger“ in Deutschland nicht relevant. Barbara Bollwahn