Ermittlungen gegen Grünen eingestellt

■ Staatsanwaltschaft läßt Verfahren gegen Ozan Ceyhun jetzt fallen

Berlin (taz) – Der hessische Grünen-Politiker Ozan Ceyhun kann fürs erste aufatmen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren gegen den 37jährigen wegen des Verdachts auf Totschlag und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein.

Die Affäre um Ceyhun, der im Dezember für die grüne Abgeordnete Claudia Roth ins Europaparlament nachrücken soll, ist damit aber noch nicht beendet. Weiterhin ist unklar, ob die türkischen Behörden einen internationalen Haftbefehl gegen ihn aufheben werden. Der war im Mai von einem Gericht in Istanbul verhängt worden, ist der deutschen Staatsanwaltschaft aber bis heute von den türkischen Behörden nicht mitgeteilt worden. In ihrem Haftbefehl hatte die Türkei Ceyhun, der seit 1992 deutscher Staatsbürger ist und somit nicht ausgeliefert werden kann, Totschlag und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Dev Sol vorgeworfen. Ceyhun hat dies stets bestritten. In der Einstellungsbegründung der Darmstädter Staatsanwaltschaft heißt es, der von der Türkei beschriebene Sachverhalt könne „nicht nachgeprüft werden“. Auch habe die türkische Botschaft dem Bundesjustizministerium mitgeteilt, eine „Übergabe des von türkischen Behörden durchgeführten Ermittlungsverfahrens“ sei „nicht angebracht“. Mit der deutschen Einstellungsverfügung ist Ceyhun noch nicht aus dem Schneider. Sein Anwalt Hans Wolfgang Euler wies darauf hin, daß Ceyhun wegen des bestehenden internationalen Haftbefehls die Bundesrepublik nicht verlassen kann. Ceyhun kann daher nur warten: Erst als Europaabgeordneter wäre er durch die dann geltende parlamentarische Immunität geschützt – und könnte zum Europaparlament nach Straßburg reisen. Severin Weiland