„Liebe taz...“ Nonnen in Bremen seit 1901 ohne Schleier –betr.: „Kopftuch als relegiöses Gebot“, taz-Bremen vom 4.8.1998

Sollte die Bremer Schulbehörde in Sachen Kopftuch nicht wissen, wie sie reagieren soll, kann sie auf eine Entscheidung des „hochedlen“ Senats vom Jahre 1901 zurückgreifen. Damals half man den katholischen Schulen mit sage und schreibe 1500 Mark aus der Patsche, knüpfte aber gewisse Bedingungen an die äußerst milde Gabe: Man setzte nämlich flugs eine negative Frauenquote durch, heißt man verfügte, daß „die Zahl der Lehrerinnen, einschließlich der Handarbeitslehrerinnen, die Hälfte der Gesamtzahl der Lehrer nicht übersteigen“ dürfe. Außerdem mußten „die Lehrerinnen, wie die übrigen Lehrpersonen in weltlicher Tracht erscheinen“. Meint ohne Ordenstracht, Schleier inklusive! Was man damit bezweckte, erläuterte der Sprecher der Schuldeputation, „Herr Schütte“: Für ihn sei „ein wichtiger Grund“ der Vorlage „zuzustimmen“, daß die katholischen Schulschwestern fortan „nicht mehr in Ordenstracht beim Unterricht erscheinen“ dürfen. Denn: „Die Schulkinder sollen nicht in jedem Augenblick daran erinnert werden, daß sie unter kirchlicher Zucht stehen.“ So ganz nebenbei mäkelt der Senat auch noch an den „stark besetzten Klassen“ und den „fremdländischen Elementen“ darin herum. Er meint damit die (kath.) Polen, Ukrainer, Böhmen..., die zum Aufbau des Hafens und der Industrie nach Bremen gekommen waren. Die Schwestern aus Münster-Mauritz lehnten es ab, ohne Kopftuch und Ordenstracht zu unterrichten.

Wilhelm Tacke, Sprecher der kath. Kirche Bremen