Castor-Prozeß geplatzt

■ Verfahren gegen Atommüllblockierer wegen neu erhobenen Vorwurfs ausgesetzt

Lüneburg (taz) – Der Prozeß wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ gegen die beiden reisenden Bauhandwerker Mihai Dobberthien und Udo Moritz ist gestern nach wenigen Stunden geplatzt. Den beiden Männern wird vorgeworfen, den letzten Castorzug nach Gorleben durch Einbetonieren ihrer Arme im Gleisbett dreieinhalb Stunden aufgehalten zu haben. Amtsrichter Friedrichsen hatte Zweifel am Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, und war bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldbuße einzustellen.

Nach Angaben der Verteidigung hatte der Betonklotz, in dem die beiden Handwerker ihre Arme angeschlossen hatten, schon Monate vor dem Gorlebentransport im Gleisbett der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg gelegen und den Bahnverkehr nicht behindert. Deswegen hätten die Angeklagten den Atommülltransport nur mit ihren Körpern gestoppt, sagte Verteidiger Magsam. Nachdem Staatsanwältin Hitziger die Ausweitung des Anklagevorwurfs auf Nötigung beantragt hatte, setzte der Amtsrichter das Verfahren wegen des neuen Vorwurfs aus. Der Prozeß, den zahlreiche reisende HandwerkerInnen in ihren Klüften verfolgten, wird frühestens im Herbst neu aufgerollt. Die beiden Angeklagten schilderten in einer Prozeßerklärung unter anderem ihre Erfahrungen in der Hilfe für Tschernobyl-Opfer und bezeichneten ihre Blockadeaktion als „rechtmäßiges Eintreten für Menschenrechte und eine gesunde Umwelt“. Jürgen Voges