■ Bund will teure Sanierung belasteter Böden nicht bezahlen
: Wenn Absperrung als Sanierung gilt

Ob Pflanzen und Mikroben jemals im großen Stil TNT vernichten werden, hängt nicht allein von den Ergebnissen der derzeit laufenden Experimente ab. Völlig unklar ist, was die biologische Sanierung der Rüstungsaltlasten – wenn sie denn möglich wird – schließlich kosten darf. Für etablierte mikrobielle Verfahren bei der Reinigung mit Mineralöl kontaminierter Böden sind derzeit etwa sechzig bis hundert Mark pro Tonne zu veranschlagen. Die thermische Behandlung ist zwar noch teurer. Doch wer das verseuchte Erdreich statt dessen schlicht in eine Deponie verfrachtet, kommt oft schon mit zwanzig Mark pro Tonne davon.

Der Bund hat klargestellt, daß er sich an den Kosten für die Sanierung so oder so nicht beteiligen will. Im Februar dieses Jahres lehnte der Bundestag einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf ab. Danach sollte der Bund die Beseitigung von Umweltschäden, die aufgrund von Aufrüstung, Krieg und Kriegsende zwischen 1933 und 1949 entstanden sind, bezahlen. Dies käme angesichts der angespannten Haushaltslage nicht in Frage, wurde den Ländern beschieden. Immerhin sei davon auszugehen, daß die Sanierung sämtlicher Altlasten von Rüstungsproduktionen mehrere hundert Millionen Mark kosten würde.

Ob Länder und Kommunen aber diese Kosten übernehmen werden, steht dahin. Denn auch wenn sich zeigen sollte, daß die Beseitigung der Rüstungsaltlasten mittels Pflanzen und Mikroorganismen möglich ist, wird niemand gezwungen sein, solche Methoden einzusetzen. Zwar tritt im März 1999 das zu Beginn dieses Jahres verabschiedete Bodenschutzgesetz in Kraft.

Doch das Gesetz verdient seinen Namen kaum. Denn nicht nur die Beseitigung der Schadstoffe gilt darin als Sanierung. Auch wer nur die Ausbreitung des Gifts verhindert und das Gelände entsprechend sichert, hat dem Gesetz zufolge eine Altlast „saniert“. Wiebke Rögener