Schulen laden rechte Politiker ein

■ Politiklehrer von sieben Schulen laden Bundestagskandidaten der „Republikaner“ und der DVU zu Diskussionen mit Schülern ein. Laut Verwaltungsvorschrift dürfen zu Wahlkampfzeiten alle zugelassenen Parteien an Schulen auftreten

Zu Diskussionen mit Bundestagskandidaten laden einige Schulen auch Politiker von „Republikanern“ und der Deutschen Volksunion (DVU) an Schulen ein. Wie der Landesgeschäftsführer der „Republikaner“, Reinhard Haese, gestern erklärte, haben bislang sieben Politiklehrer verschiedener Schulen auf eigene Initiative beim Landesverband angefragt. Es handle sich um Gymnasien, Realschulen und Oberstufenzentren in den Bezirken Neukölln, Kreuzberg, Steglitz, Tempelhof, Reinickendorf, Friedrichshain und Lichtenberg.

Die Namen der Schulen wollte Haese ebensowenig preisgeben wie ein DVU-Vertreter, der erklärte: „Wir wollen die Veranstaltungen reibungslos über die Bühne bringen.“ Der DVU-Vertreter bestätigte lediglich, daß Anfragen von Schulen bei ihm eingegangen seien, weigerte sich aber, nähere Angaben zu machen.

Die „Republikaner“ haben außerdem am Freitag vergangener Woche alle Schulleiter angeschrieben und angeboten, daß ihre Kreiskandidaten für Diskussionen zur Verfügung stehen. Noch gebe es aber wegen der Schulferien kaum Rücklauf, erklärte Haese. Bei den Anfragen von Schulen handle es sich in einem Fall um eine Podiumsdiskussion mit mehreren Bundestagskandidaten. Zu solchen Veranstaltungen sind rechte Parteien aber selten eingeladen, wie CDU und Grüne bestätigten. Häufig werden auch Kandidaten einzelner Parteien in den Politikunterricht eingeladen.

Die Auftritte von Parteienvertretern sind in Wahlkampfzeiten von einer Verwaltungsvorschrift der Senatsschulverwaltung gedeckt, die offiziell zwar ausgelaufen ist, aber weiterhin als Richtschnur gilt. Danach können im Wahlkampf „alle zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber ihre politischen Auffassungen uneingeschränkt vertreten“. Jedoch muß bei der Auswahl der Referenten sichergestellt sein, daß sie die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wesentlichen Prinzipien vertreten und Einseitigkeiten vermieden werden. Eine Teilnahmepflicht für die Schüler besteht nicht. Lehrer müssen Veranstaltungen vor einzelnen Klassen oder Kursen beim Schulleiter anmelden. Bei Veranstaltungen, an denen mehrere Klassen teilnehmen, entscheidet der Schulleiter über die Einladung von Politikern.

Die Sprecherin der Senatsschulverwaltung, Almuth Draeger, erklärte, solche Veranstaltungen würden von den Lehrern inhaltlich vorbereitet. Die Schüler seien „fit, sich mit den Argumenten der Parteien auseinanderzusetzen“. Laut Verwaltungsvorschrift muß der Lehrer zudem dafür sorgen, daß jede einseitige Beeinflussung der Teilnehmer vermieden werde.

Der GEW-Vorsitzende Eberhard Laube forderte: „Hier muß sensibel verfahren werden.“ Es mache keinen Sinn, rechte Parteien zu tabuisieren, es müsse aber vermieden werden, daß Rechtsradikalen ein Forum für Propaganda geboten werde. Dorothee Winden