Miethai & Co
: Mieterhöhung

Neue Kappungsgrenze  ■ Von Dirk Dohr

Bislang galt die Regel, daß Mieterhöhungen, die mit einem Steigen der Vergleichsmieten begründet waren, innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent steigen dürfen. Diese Regelung ist jetzt kurzfristig weggefallen. Für alle Mieterhöhungsschreiben, die MieterInnen nach dem 31. August 1998 zugehen, gilt, daß der Mietzins innerhalb von drei Jahren nunmehr um bis zu 30 Prozent steigen darf.

Natürlich müssen nun nicht alle Hamburger Haushalte befürchten, daß in den nächsten Tagen ein Mieterhöhungsverlangen ins Haus flattert. Trotzdem sind von dieser Verschlechterung des MieterInnenschutzes fast 300.000 Hamburger Haushalte betroffen.

Unter bestimmten Bedingungen jedoch, kann überhaupt keine Mieterhöhung verlangt werden. Dann etwa, wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Mieterhöhung, die auf den Hamburger Mietspiegel gestützt war, noch keine zwölf Monate zurückliegt. Die Miete kann auch dann nicht erhöht werden, wenn sie jetzt bereits über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Insbesondere der zweite Punkt wird in vielen Fällen dazu führen, daß die MieterInnen Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen müssen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Hamburger Mietspiegel (Stand 1.4.1997).

Die in dem Hamburger Mietenspiegel aufgeführten Werte sind jedoch keine festen Beträge. Für jedes Baualter und jede Wohnlage ist eine sogenannte Mietzinsspanne vorgesehen. Das heißt jedoch nicht, daß sich der Vermieter irgend einen beliebigen Wert aus dieser Spanne aussuchen kann. Berücksichtigt werden müssen die individuellen Merkmale jeder einzelnen Wohnung. So führt beispielsweise das Vorhandensein einer Einbauküche zu einem Aufschlag auf den Mittelwert, das Fehlen eines Abstellraumes oder das Fehlen von isolierverglasten Fenstern zu einem Abschlag vom jeweiligen Mittelwert. Im Zweifel sollten MieterInnen, die ein Mieterhöhungsverlangen be-kommen, sich vor einer möglichen Zustimmung rechtskundigen Rat holen.

Dirk Dohr ist Jurist bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon: 431 39 40