Beschwerde im Fall „Mehmet“ zugelassen

München (AP) – Der kriminelle türkische Junge „Mehmet“ aus München hat im Kampf gegen seine Abschiebung einen Etappensieg errungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof (VGH) ließ gestern seine Beschwerde gegen den Beschluß des Münchner Verwaltungsgerichtes zu, das die Ausweisung des 14jährigen vor zwei Wochen bestätigt hatte. Die Richter erklärten, es bestünden „ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses“.