Fall Mehmet umstritten

■ Juristen uneins über Zukunft Mehmets. Beckstein will ihn außer Landes bringen

Berlin (taz) – Die Würfel im Fall des in München geborenen, schwer straffälligen türkischen Jugendlichen „Mehmet“ sind noch lange nicht gefallen. Als „Zwischenentscheidung“ bezeichnete Peter Kissner, Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), einen Beschluß vom Dienstag. Der VGH hatte die Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Beschluß zugelassen, der die Ausweisung „Mehmets“ und seiner Eltern für Rechtens erklärt hatte. Der VGH übte zugleich „erhebliche rechtliche Bedenken“ an den Ausweisungsbescheiden.

Umstritten ist nun, ob die Zulassung der Beschwerde schon als eine Art Vorentscheidung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter zu werten ist. „Das hat für den weiteren Verlauf keinerlei Bedeutung“, sagte der Verwaltungswissenschaftler Albert von Mutius auf Anfrage der taz. Gerichtshof-Sprecher Kissner sieht dagegen die Begründung bereits als eine „Andeutung, wie es in der Hauptsache weitergehen könnte“. Der VGH habe damit deutlich machen wollen, daß er die Meinung der ersten Instanz nicht teile.

Pro forma hat die Entscheidung des VGH eine aufschiebende Wirkung auf das Ausweisungsverfahren gegen den 14jährigen „Mehmet“ und Eltern. „Die Stadt München hat glaubhaft versichert, daß sie die endgültige Entscheidung des VGH abwarten wird“, sagte Kissner. Der VGH will im September entscheiden.

Bayerns Innenminister, Günther Beckstein (CSU), kündigte derweil an, er werde alles rechtlich Zulässige unternehmen, „daß der Jugendliche außer Landes gebracht wird“. Daher wurde nun zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis für „Mehmet“, die am 21. Juli ausgelaufen ist, nicht mehr verlängert. Somit droht „Mehmet“, nicht aber seinen Eltern, ein weiteres Ausweisungsverfahren – unabhängig von der anstehenden Entscheidung des VGH. „Mehmets“ Anwalt hat gestern auch für dieses Verfahren Rechtsschutz beantragt. Volker Probst