Ahrens bleibt in der Meldebehörde

■ Die Zwangs-Versetzung des Marktmeisters ist rechtens

Der ehemalige Marktmeister Wolfgang Ahrens wird vorerst weiter in der Meldebehörde beschäftigt. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt beschlossen. „Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die sachgerechte Amtsausübung“ sei „aufgrund der Presseberichte über die eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit beeinträchtigt“, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.

Wie berichtet, war Marktmeister Ahrens in die Meldebehörde versetzt worden, nachdem Bestechungsvorwürfe gegen ihn bekannt wurden. Ihm wird vorgeworfen, Schmiergelder von Schaustelllern kassiert zu haben. Nach Auskunft von Pressesprecherin de Boer sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Ahrens war vors Verwaltungsgericht gezogen, um seinen Dienstherrn zu zwingen, die vorübergehende Versetzung in die Meldebehörde rückgängig zu machen. Diese Entscheidung sei jedoch aus „dienstlichen Gründen zwingend“ gewesen, so die Richter. Die Maßnahme sei auch keine Vorverurteilung. Die Entbindung von seinen bisherigen Dienstaufgaben schütze Ahrens vielmehr vor Angriffen auf seine Person. Außerdem könne das Ermittlungsverfahren „frei von Einflußmöglichkeiten“ durchgeführt werden. kes