Naturschutz per Tunnel

■ Umweltverbände: Ohne Wakenitztunnel wird weiterhin gegen die A 20 geklagt

Die Umweltverbände BUND und Nabu haben ihren Widerstand gegen die Ostseeautobahn A 20 auch nach der Niederlage vor Gericht noch nicht aufgegeben. Die Landesverbände des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) bekräftigten gestern in Kiel ihre Auffassung, daß ein Weiterbau der umstrittenen Autobahn nur mit einem Tunnel durch das Wakenitz-Tal rechtlich unangreifbar sei. Nabu-Landeschef Herrmann Schultz erklärte, die Tunnelvariante sei unter den gegebenen Umständen die umweltfreundlichste Lösung. In Anbetracht der Autobahn-Baukosten von zehn Millionen Mark pro Kilometer seien die Mehrkosten in Höhe von 140 Millionen Mark für den Tunnel „nicht mal das Schwarze unterm Fingernagel.“

Das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt der A 20 in Schleswig-Holstein soll nach Auskunft des Verkehrsministeriums in Kiel im kommenden Jahr beginnen. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts würden dabei natürlich berücksichtigt, sagte eine Sprecherin. Das Gericht hatte am 19. Mai dieses Jahres grünes Licht für den Bau der A 20 südlich von Lübeck gegeben und damit die Klagen von BUND und Nabu gegen ein 6,3 Kilometer langes Teilstück in Schleswig-Holstein abgewiesen. In der mündlichen Begründung hieß es, Belange des Naturschutzes seien durch die Planung nicht verletzt worden.

Das Gericht hatte außerdem erklärt, wenn die Wakenitz-Niederung – wie von den Klägern möglicherweise zu Recht behauptet – unter besonderem Schutz europäischer Naturschutzlinien stehe, könne sie durch eine Untertunnelung vor Zerstörung bewahrt werden. Außerdem sei es möglich, daß die Europäische Kommission wegen der Bedeutung der Autobahn eine Ausnahmeerlaubnis für eine Durchquerung gebe. lno