Friedrich Hennemann muß vor Gericht

■ Bremer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Untreue

Der ehemalige Vulkan-Chef Friedrich Hennemann muß wegen Untreue vor Gericht. Das hat die Bremer Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage der taz bestätigt. Neben Hennemann werden drei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder auf der Anklagebank sitzen. Die Manager sollen ihre Treuepflichten verletzt haben. Wie berichtet, sind im sogenannten Cash-Management des pleite gegangenen Schiffbaukonzerns rund 850 Millionen Mark an öffentlichen Geldern versickert, die eigentlich zur Sanierung der Ostwerften bestimmt waren. Der Vulkan meldete im Mai 1996 Konkurs an.

Sollte sich der Verdacht der Ermittler bestätigen, müssen die ehemaligen Top-Manager mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Untreue wird nach Paragraph 266 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt werden. Hennemann selbst war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Er hatte eine Mitschuld am Konkurs stets verneint. Er habe dem Konzern dazu verholfen, wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hatte der Konzernchef immer wieder betont. Er sieht sich als „Sündenbock“ und macht die Große Koalition für den Untergang des Vulkans verantwortlich. kes