Nutzfahrzeughändler ausgesperrt
: Hausverbot für Sparkassenkritiker

■ Bei Verstoß droht sechsstelliges Bußgeld

Diepholz. Der Nutzfahrzeughändler Ernst Renz darf das Gelände der Kreissparkasse Diepholz weder betreten noch Dritte dazu veranlassen. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht dem Mann ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Mit diesem Beschluß bestätigte das Landgericht Verden jetzt eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Diep-holz vom 6. Juli 1998.

Hintergrund ist ein seit 1994 andauernder Streit zwischen dem 52jährigen und dem Geldinstitut. Renz wirft der Bank vor, ihn durch eine vorzeitige Kreditkündigung in den Ruin getrieben zu haben. Um sich zu rächen, hatte er zu verschiedenen Anlässen Ratten und Schweine schlagzeilenträchtig in die Bank getrieben sowie Elefanten und Kamele vor dem Gebäude postiert. Der Vorsitzende Richter begründete den Beschluß mit der Gefahr neuer spektakulärer Aktionen. dpa