Reps werden nicht mehr ausgespäht

■ Verfassungsschutz erleidet vor dem Verwaltungsgericht eine schwere Niederlage: Die rechtsextremistischen "Republikaner" dürfen ab sofort nicht mehr beobachtet werden. Das Gericht: Erwähnung im Verfassungs

Der Verfassungsschutz hat gestern vor dem Verwaltungsgericht gegen die „Republikaner“ verloren. Die 26. Kammer stellte fest, daß der Verfassungsschutz die „Republikaner“ nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Außerdem sei die Aufnahme der bislang als rechtsextremistisch eingestuften Partei in den Verfassungsschutzbericht von 1997 rechtswidrig.

Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Kiemann mitteilte, ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, daß die Beobachtung der Partei sofort eingestellt werden muß, auch wenn der Verfassungsschutz in Berufung geht. Der Landesverband war seit dem 16. Dezember 1992 vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet worden.

Jetzt haben die „Republikaner“ das Ziel ihrer Klage nahezu vollständig erreicht. Der Verfassungsschutz darf auch nicht mehr behaupten, die „Republikaner“ seien ein Sammelbecken unterschiedlicher rechter Strömungen von NPD und DVU bis zu neonazistischen Kreisen. In der 4stündigen Verhandlung seien dafür nicht genügend Anhaltspunkte gemacht worden, so die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts zur taz. Die Frage, ob die „Republikaner“ weiterhin als rechtsextremistisch eingestuft werden dürfen, entschied das Gericht nicht.

Bereits in der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Kiemann durchblicken lassen, daß er die Argumentation des Verfassungsschutzes für mangelhaft halte. „Ich will nicht nicht verhehlen, daß die Berufsrichter in ihren Vorberatungen den Kopf geschüttelt haben, was der Verfasssungsschutz als Beleg für verfassungsfeindliche Aktivitäten anführt“, so Kiemann. Zuvor hatte die Rechtsanwältin des Verfassungsschutzes, Heike Zitting, als Beleg für die Ausgrenzung von Ausländern folgendes Zitat der „Republikaner“ angeführt: „Die indianischen Völker konnten die Einwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten.“

Zitting versuchte die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der „Republikaner“ anhand von vier Komplexen nachzuweisen: ausländerfeindliche Äußerungen, Ausgrenzung und Abwertung von Ausländern, Diskreditierung demokratischer Institutionen und Revisionismus. Sie zitierte zahlreiche ausländerfeindliche Äußerungen der „Republikaner“, darunter die Behauptung, Einwanderer blieben stets „ein absoluter Fremdkörper“ in der Gesellschaft. Sie wertete derartige ausländerfeindliche Positionen als Mißachtung der Menschenwürde. Doch es blieb bei diesem Vorwurf.

Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen konnte Zitting nicht mit Fakten untermauern. Richter Kiemann warf der Rechtsanwältin vor: „Ich höre von Ihnen immer nur Interpretationen.“ Auch am Gehalt des Verfassungsschutzberichtes übte der Richter Kritik: „Die Sichtweise des Verfassungsschutzes scheint uns fragwürdig, weil im Bericht vor allem Erkenntnisse Eingang finden, die den Anfangsverdacht auf Rechtsextremismus begründen.“ Dies könne „nicht ausreichen, um als Organisation im Bericht erwähnt zu werden.“

Der Vorsitzende Richter verwies unter Berufung auf die gesetzliche Grundlage von Verfassungsschutzberichten darauf hin, daß in diesen konkrete, aktuelle Erkenntnisse genannt werden müßten. Darauf erwiderte ein Vertreter des Verfassungsschutzes lediglich: „Dies haben wir so bislang nicht gesehen.“ Dorothee Winden