Kurzer Prozeß

■ Kleinkriminelle können künftig per Schnellverfahren abgeurteilt werden

Ab Oktober sollen Fälle leichter Kriminalität in Hamburg schneller als bisher abgeurteilt werden. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) kündigte gestern den Start eines entsprechenden Pilotprojekts in der Hamburger Innenstadt an. „Es geht um besonders von der Öffentlichkeit wahrgenommene Delikte wie Trickdiebstahl oder Sachbeschädigung“, sagte Peschel-Gutzeit.

Schon jetzt nutze Hamburg die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens von allen Bundesländern am häufigsten. Voraussetzung für ein solches Schnellverfahren ist, daß eine Tat aufgrund der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Außerdem darf das Gericht keine höhere Strafe als ein Jahr Gefängnis verhängen.

Sind diese Vorbedingungen erfüllt, muß die Staatsanwaltschaft keine förmliche Anklageschrift verfassen und das Gericht keinen Eröffnungsbeschluß schreiben. Die Gerichtsverhandlung kann entsprechend kurzfristig anberaumt werden. Im jetzt avisierten Pilotprojekt könnten Fälle wie die Beschädigung einer Telefonzelle verhandelt werden. Peschel-Gutzeit betonte, daß „Schwerkriminalität“ nicht im Schnellverfahren abgeurteilt werden könne.

Das Pilotprojekt wurde nach Berliner Vorbild in Hamburg von der sogenannten Beschleunigungskonferenz erarbeitet, die sich für schnellere Abläufe in der Justiz einsetzt. Aus Berlin stammt auch die Idee der Justizsenatorin, Bereitschaftsgerichte im Gebäude des Poizeipräsidiums einzurichten. In Berlin sei der Erfolg so bestechend, daß dort die Einrichtung eines dritten Bereitschaftsgerichts geplant werde, sagte Peschel-Gutzeit. Ob die Amtsgerichte in Hamburg mitziehen, müßten sie selbst entscheiden. Elke Spanner