Bewohnte Lärmschutzwand

■ Bebauungsplan für Landschaftsschutzgebiet Eidelstedter Feldmark vorgelegt. BürgerInitiative protestiert mit Unterschriften

Im Landschaftsschutzgebiet Eidelstedter Feldmark soll gebaut werden. 300 Wohnungen möchte die Stadt auf dem Gelände zwischen Kieler Straße und Autobahnauffahrt Eidelstedt errichten, dazu Büros und andere Gewerberäume. Gestern abend wurde der Bebauungsplan „Eidelstedt 31“ im Planungsausschuß des Bezirks Eimsbüttel vorgestellt; bei den Eidelstedter BürgerInnen regt sich Protest gegen das Projekt. „Das letzte Naherholungsgebiet in der Gegend wird zerstört“, schimpft André Finck von der Initiative „Rettet die Eidelstedter Feldmark“, die in den vergangenen Wochen bereits mehr als 800 Unterschriften gegen die Pläne gesammelt hat. Immerhin sei das 22 Hektar große Gebiet mit seinen Wiesen und Feldwegen ein „Rückzugsraum für Natur“.

Dennoch, betont Finck, sei die Initiative nicht generell gegen Häuser in der Feldmark. Eine „gut durchdachte Randbebauung“ könne er sich durchaus vorstellen. Das gestern präsentierte Konzept jedoch mißfällt der Initiative. Vorgesehen ist ein 240 Meter langer Häuserriegel, der den Stadtteil von der Autobahn trennt und quasi als bewohnte Lärmschutzwand fungiert; 185 der 300 Appartments sollen Sozialwohnungen werden. Auf der Innenseite des Riegels, von der Autobahn abgeschirmt, sind Reihenhäuser mit Eigentumswohnungen geplant.

„Damit werden alte Fehler wiederholt“, kritisiert Finck. „Diese Zweiteilung zwischen Einfamilienhäusern und großen Wohnungskomplexen“ gebe es schon zu oft im Stadtteil. Zudem würden die Sozialwohnungen an der Autobahn wohl „dazu führen, daß sich die Neubausiedlung zu einem weiteren sozialen Problemgebiet in Eidelstedt entwickelt“.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat den Bebauungsplan bereits einmal einstimmig abgelehnt. Anfang des Jahres schaltete sich deshalb der Senat ein. Der gab die Sache nun jedoch an den Bezirk zurück. Am Freitag kommt nun zum ersten Mal ein Arbeitskreis zusammen, bestehend aus Mitgliedern des bezirklichen Planungsausschusses, der Stadtentwicklungs- und der Baubehörde – ein erster Schritt hin zu einer Entscheidung. Judith Weber