Zittern vor den Gittern

■ Justizbeamte werden aus Furcht vor geschlossenen Räumen vorzeitig pensioniert

Berlin (taz) – Die Zahl der Justizvollzugsbeamten, die wegen einer starken Abneigung gegen vergitterte Fenster und verschlossene Räume in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, steigt. 1997 gingen allein 25 Gefängniswärter unter 40 in den Ruhestand. Das bestätigte eine Sprecherin der Berliner Justizverwaltung. Vor allem psychische Gründe würden die Amtsärzte attestieren.

Neben Klaustrophobie, also der Angst, sich in geschlossenen Räumen aufzuhalten, kann bei Vollzugsbeamten die psychische Belastung beim Umgang mit den Inhaftierten zu sogenannten Angststörungen führen. Anzeichen hierfür seien Herzrasen, Schweißausbruch und Katastrophengedanken, sagt der Psychologe Gregor Müller. Angststörungen seien aber schwer zu diagnostizieren. Die Ärzte sind auf die Angaben der Patienten angewiesen. Ist die Angststörung einmal charakterisiert, seien die Heilungschancen durch gezielte Therapien sehr gut, meint Müller.

Hans-Georg Lorenz, innenpolitischer Sprecher der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, hält die Frühpensionierungen für einen „Skandal“. Nicht in jedem Fall seien die Wärter krank. Vielmehr gebe es Beamte, „die planen ihre Dienstunfähigkeit schon lange im voraus“. Lorenz hält die „Knastmacke“ teilweise für einen Bestandteil der persönlichen Lebensplanung.

Die Frühpensionäre erhalten monatlich mindestens 2.120 Mark vom Land Berlin, teilte Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) mit. Insgesamt können sich die Ausgaben für einen Ex-Gefängniswärter im Laufe seines Ruhestands schon einmal auf eine Million Mark summieren. Schönbohm wies jedoch darauf hin, daß vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte nach dem Berliner Landesbeamtengesetz innerhalb einer Frist von zehn Jahren „reaktiviert“ werden könnten, sofern die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist. Die Dienstunfähigkeit werde meist nach ein oder zwei Jahren überprüft. Thomas Müller