14.000 „genetische Fingerabdrücke“

Seit 1989 finden im Institut für Polizeitechnische Untersuchungen des Landeskriminalamtes (LKA) routinemäßig DNA- Analysen statt. Dabei wurden in mehr als 1.000 Strafverfahren über 14.000 Tatortspuren und Vergleichsproben untersucht, wie Innenstaatssekretär Eike Lancelle auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen mitteilte. Die sogenannten genetischen Fingerabdrücke wurden bei Tötungsdelikten und Sexualstraftaten sowie bei besonders schweren Diebstählen genommen. ADN