1.200 Mark für geklautes Bügeleisen

Der Diebstahl eines Bügeleisens im Wert von 79,99 Mark kommt einem 53jährigen Neuköllner teuer zu stehen. Er muß nach dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten 1.200 Mark Geldstrafe zahlen. Er war im Februar in einem Kaufhaus gestellt worden. Das Gericht konnte eine verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen: Der Mann besitzt zwei Bügeleisen und hatte nach Streit mit seiner Ex-Frau getrunken. dpa