Kita-Gesetz mit einem Vorteil und vielen Nachteilen

■ Neufassung verschlechtert die Personalausstattung bei den zwei- bis dreijährigen Kindern

Das monatelange Hickhack ist vorbei. Das Abgeordnetenhaus hat gestern mit den Stimmen der Großen Koalition ein neues Kita- Gesetz beschlossen. Damit ist auch der Rahmen geschaffen für einen Vertrag über die künftige Kita-Finanzierung zwischen der Jugendverwaltung und den freien Trägern — die beiden Vertragspartner müssen sich nur noch einigen.

Erstens wird das alte Kita-Gesetz aus dem Jahr 1996 dahingehend ergänzt, daß eine Erzieherin künftig für sieben statt bisher sechs Zwei- bis Dreijährige zuständig ist. Im Gegenzug gibt es eine Verbesserung: Die Stichtagsregelung fällt weg, die Kindern erst dann einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz gewährte, wenn sie drei Jahre alt werden. Künftig gilt der Rechtsanspruch auch für die Kids, die im Laufe des Betreuungsjahrs ihr drittes Lebensjahr vollenden.

Außerdem schreibt die Neufassung des Gesetzes das umstrittene Anmeldeverfahren fest und streicht die Formulierung, die Ganztagsbetreuung als Regelfall vorsieht. Dies sowie die Verschlechterung der Personalausstattung bei den Zwei- bis Dreijährigen und die fehlenden Mittel für Vertretungen, die bis 1995 zwei Prozent der Personalmittel umfaßten, haben die Gewerkschaften und die Bündnisgrünen stark kritisiert. „Außerdem wird nirgendwo erwähnt, daß es um die Förderung der Kinder geht und nicht nur darum, den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen“, kritisiert Elfi Jantzen, familienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen. Der Landeselternausschuß (Leak) sieht in dem Gesetz vor allem „eine Fortführung der seit Jahren praktizierten Verschlechterung bei der Tagesbetreuung“.

Die nun beschlossene Veränderung des Kita-Gesetzes ist Voraussetzung für eine Rechtsverordnung zur Personalbemessung in den Kitas, an der die Jugendverwaltung seit fast zwei Jahren arbeitet. Diese wiederum ist Grundlage für einen Vertrag zwischen der Behörde und den freien Trägern. Bei diesen Verhandlungen herrscht Handlungsdruck. Denn noch ist offen, welches Modell die bislang geltende Platzgeldfinanzierung ab Anfang des kommenden Jahres ablösen soll. Die freien Träger wollen dreijährige Leistungsverträge, die Einrichtungen sollen dann mit den festgeschriebenen Zuwendungen frei haushalten können. Ein Kompromiß mit der Senatsverwaltung scheint noch in weiter Ferne. Sabine am Orde