Messer, Gabel, Schere, Licht

■ Der Lübecker Kirchenbrandstifter handelte aus Übermut. Richter: Kein politisches Motiv

Lübeck (dpa) – Wegen Brandstiftung in der Lübecker St.-Vicelin-Kirche ist gestern ein 20jähriger Gärtnerlehrling vom Landgericht der Hansestadt zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der junge Mann im Mai 1997 Feuer in einem Schuppen neben der katholischen Kirche gelegt und die Kirchenwand mit Hakenkreuzen beschmiert hatte. Eine politisches Motiv für seine Tat schlossen die Richter jedoch aus. Die Verteidigung kündigte gegen das Urteil Revision an.

Die Tat hatte bundesweit Empörung ausgelöst, da auf die Seitenwand der Kirche Hakenkreuze und der Name eines evangelischen Pastors geschmiert worden waren, dessen Gemeinde einer algerischen Familie Kirchenasyl gewährte. Das Feuer hatte sich vom Schuppen auf die Kirche ausgebreitet und das Gotteshaus zerstört, es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.

Der Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Rolf Wilcken, erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Kammer habe sich im wesentlichen auf die drei Geständnisse des Angeklagten gestützt. Er habe sie zwar alle widerrufen, die Angaben deckten sich jedoch weitgehend mit den Aussagen der anderen Jugendlichen, mit denen der Angeklagte in der Tatnacht unterwegs war.

Der Verurteilte habe kein politisches Motiv für die Tat gehabt, heißt es in der Begründung weiter. Wie an anderen Abenden sei er mit vier Freunden durch die Stadt gezogen, um „Scheiße zu bauen“, wie er selbst gesagt hatte. Während sein jüngerer Bruder und ein anderer Jugendlicher dann nach seiner Anleitung Hakenkreuze auf die Kirchenwand sprühten, habe der Angeklagte mit Leuchtmunition in den Schuppen geschossen.