Helferleins Versicherungen

■ Wie sind ehrenamtliche Mitarbeiter versichert? Private Haftpflichtversicherer schließen Gefahren einer verantwortlichen Tätigkeit aus. Einfache Mitglieder sind aber geschützt

Rund vier Stunden pro Woche leisteten Idealisten Anfang der 90er Jahre ehrenamtliche Arbeit, engagierten sich freiwillig auf sozialer, politischer, wirtschaftlicher und sportlicher Ebene. Bundesweit sind rund 12 Millionen Männer und Frauen ehrenamtlich tätig und leisten damit Arbeit von – auch finanziell – unschätzbarem Wert. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz der unbezahlten Dienstleister? Diese Frage untersuchte die Stiftung Warentest. Denn natürlich sind die vielen Helferlein während ihrer Freizeitarbeit – wie sonst auch – allen Risiken des Lebens ausgesetzt, mitunter sogar noch größeren, wie beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, medizinischen oder technischen Hilfswerken. Wer schon seine Arbeitskraft in den Dienst der guten Sache stellt, wolle für etwaige Schäden nicht mit seinem persönlichen Vermögen geradestehen, resümiert die Verbraucher-Fachzeitschrift Finanztest und fragt: „Wer zahlt, wenn sich der Rote-Kreuz-Helfer im Rettungseinsatz den Arm bricht oder der Sportbetreuer Trainingsgeräte beschädigt?“ Eine Antwort wüßten selbst die meisten Helfer nicht. Darauf, daß alles bereits geregelt sei, sollten sie sich jedenfalls nicht verlassen und „mal einen Blick auf ihre Unfall- und Haftpflichtversicherung werfen“, raten die Verbraucherschützer.

Setzt sich auf der Parkbank jemand versehentlich auf eine fremde Brille, springt zur Begleichung des Schadens in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein. Geschieht gleiches einem ehrenamtlichen Helfer bei Ausübung seines Dienstes, kommt es darauf an, welche Funktion er hat. Denn private Haftpflichtversicherer schlössen in den dem Vertrag beigefügten „besonderen Bedingungen“ ausdrücklich „Gefahren einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art“ aus. Vereinsvorstände beispielsweise könnten also im Schadensfall nicht mit ihrer Privathaftpflicht rechnen. Der Rat: „Mitglieder mit Führungsaufgaben sollten darauf achten, daß eine Gruppenhaftpflichtversicherung ihres Vereins oder Verbandes sie vor finanziellen Folgen eines Schadens schützt.“ Einfache Mitglieder hingegen seien durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. In einem Urteil des Nürnberger Oberlandesgerichtes hätten die Richter in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß „die Mitwirkung von Mitgliedern in Vereinen unverzichtbar“ sei. Risiken der einfachen Hilfe müsse also die private Haftpflicht tragen, so Finanztest (Az. 8 U 3778/84).

Wer für Wohlfahrtsverbände, eine Hilfsorganisation, in der Kirchengemeinde oder in kommunalen sowie landwirtschaftlichen Bereich ehrenamtlich arbeite, sei gemeinhin durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Träger, die Berufsgenossenschaft, „übernimmt die Kosten der Heilbehandlung, und das Unfallopfer bekommt beispielsweise eine Rente, wenn die Folgen seine Erwerbstätigkeit mindern“. Finanztest rät, bei einem Unfall zu klären, ob die gesetzliche Unfallversicherung einspringe, da sie im Gegensatz zur Krankenkasse alle Behandlungskosten übernehme – also auch beispielsweise die von den Versicherten in den alten Ländern geforderte Zuzahlung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Ein Horrorszenario könne sich hingegen für Selbsthilfe-, Umwelt- oder Dritte-Welt-Gruppen ergeben, sofern sie keinem Wohlfahrtsverband angeschlossen seien: Jeder müsse hier selbst für seinen Vericherungsschutz sorgen – und darüber hinaus ebenfalls für einen Referenten haften, wenn der bei einem Vortrag beispielsweise über ein Kabel des Overheadprojektors stolpert und stürzt.

Eindeutigkeit und Klarheit bescheinigt die Untersuchung den Sportvereinen. Sind sie Mitglied des Deutschen Sportbundes, kümmere sich der jeweilige Landessportbund um seine Schäfchen, und zwar sowohl um aktive Sportler als auch beispielsweise um Funktionäre, Ehrenamtliche, Trainer, Kampfrichter bis hin zu Nichtmitgliedern, wenn der Verein sie mit Aufgaben betraue.

Auf keinerlei Haftpflicht, allenfalls auf einen guten Anwalt, kann hingegen jener Mann der Freiwilligen Feuerwehr vertrauen, der im Sommer in Berlin festgenommen wurde. Er hatte der Feuerwehr zwar auch freiwilig geholfen, allerdings zu mehr Einsätzen – und 100 Brandstiftungen gestanden. alo

„Finanztest“, Ausgabe 5/98, 6,80 DM. Bezug über die Stiftung Warentest, Lützowplatz 11–13, 10785 Berlin, Telefon (030) 2631-0, Fax 261 10 74