Kopfgeld für Rushdies Ermordung erneut erhöht

■ Die Gegner des iranischen Präsidenten Chatami verstärken den Druck, um seine Politik der vorsichtigen Öffnung zu Fall zu bringen. Das Parlament spricht sich für die Fatwa Chomeinis aus

Teheran (dpa/AFP) – Die iranische Kulturstiftung 15. Khordad hat nach Angaben der Teheraner Tageszeitung Jomhuri Islami ihr Kopfgeld für die Ermordung des britischen Schriftstellers Salman Rushdie um 300.000 auf 2,8 Millionen US-Dollar erhöht. „Entgegen der westlichen Propaganda ist das Todesurteil gegen Rushdie immer noch in Kraft, tatsächlich mehr denn je“, zitierte das Blatt den Stiftungsvorsitzenden Ajatollah Hassan Sanei. Er rief die Muslime in aller Welt auf, ihre „islamische Pflicht“ zu erfüllen und den 1989 gegen Rushdie erlassenen Mordaufruf zu vollstrecken.

Der damalige iranische Revolutionsführer Ajatollah Chomeini hatte Rushdies Roman „Die Satanischen Verse“ als „Gotteslästerung“ bewertet. Rushdie hatte sich nach Veröffentlichung der „Fatwa“ (Rechtsgutachten) Chomeinis in ein Versteck zurückgezogen.

Am Wochenende hatte bereits die radikale iranische Studentenvereinigung Hisbollah ein eigenes Kopfgeld von einer Milliarde Rial (umgerechnet 330.000 US-Dollar) für Rushdies Ermordung ausgesetzt. Nicht bekannt ist, aus welchen Quellen die neu ausgesetzten Mordprämien stammen.

Staatspräsident Mohammad Chatami und sein Außenminister Kamal Charrasi hatten in New York beim Besuch der UN-Vollversammlung versichert, Teheran unternehme nichts zur Ermordung Rushdies und distanziere sich von den Kopfgeldern. Großbritannien und Iran beschlossen die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen. Jetzt machen die Gegner dieser Politik im Iran mobil. Bereits am vergangenen Freitag protestierten Studenten in Teheran vor dem Außenministerium gegen ein Einlenken der neuen politischen Führung Irans im Fall Rushdie. Und das Parlament in Teheran verabschiedete letzte Woche mit 150 von 270 Stimmen eine Resolution, die sich für die Umsetzung der Fatwa aussprach und den Mordaufruf Chomeinis als einen „Befehl Gottes“ bezeichnete.