„Liebe taz...“ Totgesagte leben bekanntlich länger –betr.: „Kleineres Parlament durch Volkes Wille?“, vom 14.10.1998.

Kaum wird innerhalb kurzer Zeit die Zulassung eines weiteren Volksbegehrens – diesmal zur Verkleinerung des Parlamentes – beantragt, wird das Volksbegehren „Mehr Demokratie“ schon zu Grabe getragen. Obwohl erst einmal die rechtliche Prüfung des Antrages durch den Staatsgerichtshof Mitte September vom Senat veranlaßt wurde, sei „dem Volksbegehren (schon) der Garaus gemacht“ worden. Und obwohl das Urteil des Staatsgerichtshofs erst in einigen Monaten zu erwarten ist, wird hier eine voreilige Diagnose gestellt, die schon einige zum Erdaushub zwischen dem Volksbegehren „Bildung“ und „Gewoba“ veranlaßt. Soweit ist es aber noch lange nicht, auch wenn einige Politiker schon Kränze bestellt haben sollen. Das Volksbegehren geht weiter, und zwar mindestens bis zur Gerichtsentscheidung. Jörg Schmidt