Justiz ist unabhängig genug –betr.: „Kleineres Parlament durch Volkes Wille?“, taz-Bremen vom 14.10.1998

In dem Bericht über das Volksbegehren zur Verkleinerung des Bremer Parlamentes scheint die taz zumindest am Ende hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Anders nämlich ist es wohl nicht zu erklären, daß die taz am Ende schreibt, daß dem Volksbegehren „Mehr Demokratie“ der Garaus gemacht wurde. Noch sollte doch die Justiz nach meinem Wissen so viel Unabhängigkeit besitzen, daß sie auch ein Urteil des Senats (wenn auch das einer Großen Koalition) korrigieren kann. Und ob der Staatsgerichtshof wirklich behaupten wird, daß die Verfassung in Bremen verbiete, was die Verfassung in Hamburg und Bayern erlaubt, wird sich wohl erst während des Prozesses herausstellen.

Oder besitzt die taz etwa Informationen über geheime Absprachen zwischen Senat und Gerichtshof? Wenn dies der Fall ist, was nach den Urteilen zu den Volksbegehren „Bildung“ und „Gewoba“ nicht unwahrscheinlich ist, sollte sie damit schleunigst an die Öffentlichkeit. Alexander Lautsch