Gewinne dem Anleger, Verluste der Bank? –betr.: „Ein Boom-Boo-Bumerang“ (tazThema Geld und Versicherungen), taz vom 10./11.10.98

Es ist sicherlich richtig, daß Anleger bei dem Kauf von Immoblien im Bereich von Steuersparmodellen gerade in den letzten Jahren von den von ihnen selbst eingeschalteten Vermittlern und Beratern falsch beraten wurden. Erstaunlich ist aber der Schluß des Verfassers, daß dem „armen Anleger“ nur die Hoffnung bleibe, daß die von dem Anleger zwecks der Finanzierung des Immobilienkaufes direkt oder über einen Bevollmächtigten des Anlegers eingeschaltete Bank für den Schaden haften solle.

Wieso soll eigentlich der im Artikel schon fast als Sozialfall „beweinte“ Anleger, der beim Hören des Begriffs „Steuersparmodell“ offensichtlich blind vor Gier wird und der letztlich auf Kosten der steuerzahlenden Allgemeinheit offensichtlich für sich ein Recht auf individuelle Vermögensbildung reklamiert, nicht für das allein von ihm verursachte Risiko der Wertentwicklung der von ihm erworbenen Immobilie einstehen? Sei es wegen einer Falschberatung durch den Verkäufer / Vermittler – hier spart der kostenbewußte und gewinnsüchtige Anleger natürlich auch schon bei der Auswahl – oder eben wegen dem jedem Kauf üblicherweise zugrundeliegenden Risiko der Wertentwicklung.

Banken haften für vieles, dies sicherlich auch zu Recht, hier fehlt aber für einen Haftungsanspruch jeder Zusammenhang zwischen dem vom Anleger verursachten und damit zu verantwortenden Risiko und der vom Anleger gewünschten Finanzierung durch die Bank. Es ist eben nicht so, daß Gewinne vom Anleger vereinnahmt werden und Verluste automatisch zu Lasten der Allgemeinheit oder hier eben der Bank „sozialisiert“ werden. Bernd Lohn, Syndikusanwalt, Berlin