Frauenbeauftrage müssen sein

■ Die fehlende Frauenbeauftragte im Arbeitsressort ruft die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe auf den Plan / Sie fordert den Senat auf, die Gesetze einzuhalten, damit eines der wichtigsten Instrumente des Landesgleichstellungsgesetzes bleibt

Arbeitssenator Uwe Beckmeyer (SPD) hat keine Frauenbeauftragte mehr (die taz berichtete). Die Frauen im Arbeitsressort müßten die Wahl selbst organisieren und wollten nicht, behauptete Staatsrat Arnold Knigge in der Bürgerschaft. Wir fragten die Bremer Frauenbeauftragte, ob ein Senator gesetzlich verpflichtet ist, eine Frauenbeauftragte wählen zu lassen.

taz: Frau Hauffe, ist Herr Beckmeyer mit seinem Ressort eigentlich der Einzige, oder ist es mittlerweile gang und gäbe, keine Frauenbeauftragte zu haben?

Ulrike Hauffe, Landesfrauenbeauftragte: Nein, das Arbeitsressort ist das einzige Ressort, das keine Frauenbeauftragte hat. Es gibt nur noch kleine, nachgeordnete Dienststellen, die keine Frauenbeautragte haben. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind von den cirka 120 personalratsfähigen Dienststellen im Land Bremen 36 ohne Frauenbeauftrage.

Das sind doch aber relativ viele Dienststellen.

Das hört sich nur so an. Das sind nur sehr, sehr kleine Dienststellen, die keine Frauenbeauftragte haben.

Beim Arbeitssenator sind es offenbar die Frauen, die nicht darauf dringen, eine neue Frauenbeauftrage zu wählen. Ist eine Frauenbeauftragte nicht überflüssig, wenn die Frauen keine wollen?

Das ist eine Behauptung, daß die Frauen keine haben wollen. Grundsätzlich muß ein Dienststellenleiter dafür Sorge tragen, daß ein Gesetz eingehalten wird.

Aber selbst die Personalratsvorsitzende findet offenbar nichts dabei, daß ihre Behörde keine Frauenbeauftragte hat.

Ich weiß, daß die Personalratsvorsitzende sich immer sehr stark für Frauenbelange eingesetzt hat. Trotzdem gibt es einen originären Grundkonflikt zwischen Personalräten – egal ob männlich oder weiblich – und den Frauenbeauftragten. Der Personalrat hat sich immer für alle Beschäftigten einzusetzen und nicht explizit für Frauenbelange. Im Alltag kommt es deshalb zu Konflikten, die eine Person nicht lösen kann.

Wie ist diese Frage eigentlich gesetzlich geregelt? Wer muß dafür sorgen, daß eine Frauenbeauftragte gewählt wird?

Für die Einhaltung eines Gesetzes ist grundsätzlich die Leitung eines Ressorts, bzw. der Senat insgesamt zuständig. Es ist immer der Staat, der für die Einhaltung von Gesetzen zuständig ist.

Das Landesgleichstellungsgesetz hat bestimmte Instrumente, die die Gleichstellung von Frauen sichern sollen. Dazu gehört unter anderem die Frauenbeauftragte. Für den Fall, daß es keine Frauenbeauftragte gibt, steht im Gesetz ein Passus – das ist der Paragraph 11, Absatz 4 –, der beschreibt, was zu geschehen hat, wenn es keine Frauenbeauftragte gibt. Mindestens drei Frauen müssen sich melden und die Wahl in Gang setzen, heißt es dort. Und auf diesen Passus beruft sich der Arbeitssenator. Es ist meiner rechtlichen Auffassung nach aber unmöglich, die Einhaltung eines Gesetzes willkürlichen Personen zu überlassen. Für die Einhaltung von Gesetzen ist der Senat zuständig. Wenn eine Frauenbeauftragte fehlt, muß der Dienststellenleiter dafür sorgen, daß eine gewählt wird.

Soll der Arbeitssenator die Frauen zwingen eine Frauenbeauftragte zu wählen? Vielleicht braucht der Arbeitssenator einfach gar keine.

Selbstverständlich braucht der Arbeitssenator eine Frauenbeauftrage. Es gibt immer wieder Personalentscheidungen, die zeigen, daß man mit einer qualifizierten Frauenhaltung zu anderen Bewertungen kommt. Im übrigen ist beim Arbeitssenator gerade eine Abteilungsleiterstelle mit einem Mann besetzt worden, obwohl es auch eine qualifizierte Bewerberin gab. Die Frauenbeauftragte darf deshalb nicht einfach eingespart werden.

Aber das Arbeitsressort hat bei der internen Frauenförderung eigenen Angaben zufolge hervorragende Noten bekommen – und zwar auch ohne Frauenbeauftragte.

Das spielt keine Rolle. Hier geht es um die Einhaltung eines Gesetzes. Überlegen Sie doch mal, was das für Folgen hat, wenn das Beispiel des Arbeitssenators Schule macht. Ich sehe hier die Gefahr, daß Frauenbeauftrage, die frustriert genug sind und die frustiert werden, zurücktreten und möglichst nicht mehr ersetzt werden. Man kann so eine Behördenhaltung, die besagt, daß man keine Frauenbeauftragte braucht, nämlich auch entwickeln. Und damit würde man eines der wichtigsten Instrumente des Landesgleichstellungsgesetzes ad absurdum führen. Und das kann ja wohl nicht gewollt sein.

Fragen: Kerstin Schneider