Keine Beweise, keine Zeugen

Prozeß gegen Monika Haas wegen der „Landshut“-Entführung geht langsam seinem Ende zu. Verteidiger stellen Beweismittel und Aussagen radikal in Frage  ■ Aus Frankfurt Heide Platen

Vor dem 5. Großen Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts begannen gestern vormittag die Plädoyers der Verteidigung im Strafprozeß gegen Monika Haas. Das Verfahren hatte sich im fensterlosen Sicherheitssaal fast zweieinhalb Jahre lang in einer Atmosphäre zwischen gelangweiltem Überdruß auf der Richterbank, bitterer Resignation auf seiten der Verteidigung und aggressiver Anklage dahingeschleppt.

Die 50jährige Frankfurterin Monika Haas, so die Bundesanwaltschaft, soll im Herbst 1977 die Waffen für die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ geliefert haben und dadurch Mittäterin des palästinensischen Terrorkommandos gewesen zu sein. Durch die Waffenlieferung habe sie die Mordversuche an drei verletzten Beamten der Bundesgrenzschutztruppe GSG 9 bei der Befreiung der Maschine am 13. Oktober 1977 mitverschuldet. Außerdem habe sie Beihilfe zur Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer geleistet. Ihr Motiv dabei sei vor allem gewesen, daß zu den RAF-Gefangenen, die mit der Entführung freigepreßt werden sollten, auch ihr Ex-Verlobter Werner Hoppe gehörte. Erste Zeitungsberichte hatten während der Flugzeugentführung irrtümlich gemeldet, sie sei Mitglied des Entführungskommandos. Haas, so hatte die Bundesanwaltschaft behauptet, sei von Algier nach Aden geflogen und habe dem Kommando Sprengstoff und Waffen gebracht. Sie stützte sich dabei vor allem auf Stasi-Akten und Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes.

Monika Haas hatte die Vorwürfe, die lange vor ihrer ersten Verhaftung im Mai 1992 bekannt waren, immer wieder vehement bestritten. Sie sei damals das Opfer gezielt gestreuter Geheimdienstdesinformationen gewesen, die sich eigentlich gegen ihren Mann, einen hohen Offizier der palästinensischen PFLP, gerichtet hätten. 1994 war sie nach Fernseh- und Magazinbeiträgen des Spiegel-Redakteurs Stefan Aust ein zweites Mal verhaftet worden.

Akribisch listete Verteidiger Armin Golzem Unstimmigkeiten in den belastenden Unterlagen auf. Die „Quellen“ der beiden deutschen Geheimdienste seien unbekannter, dubioser Herkunft und deshalb als Beweismittel untauglich. „Das Indiz, das nicht nachgewiesen ist, der Hinweis, der sich nicht verifizieren läßt“, diene nicht der Wahrheitsfindung. Für den Waffentransport gebe es weder handfeste Beweise noch glaubwürdige Zeugen.

Golzem wertete auch die Haas belastende Aussage der einzigen Überlebenden der Entführung, der Palästinenserin und Kronzeugin Souheila Andrawes, als unglaubwürdig: „Diese Zeugin gibt es nicht.“ Sie habe die Beschuldigungen nur auf Drängen und präpariert von der Bundesanwaltschaft erhoben, sich in Widersprüche verwickelt und ihre Aussage schon nach wenigen Tagen widerrufen. Das gleiche gelte für jenen Überraschungszeugen, den die Bundesanwaltschaft während des Prozesses präsentiert habe. Said Ali Slim, der wegen Drogendelikten in Beirut inhaftiert ist, hatte behauptet, er habe Haas damals nach Mallorca begleitet.

Bundesanwalt Homann hatte zehn Jahre Haft für Haas gefordert. Der Prozeß wird am 29. Oktober mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.