Minister als Abgeordnete

■ Der Bundesvorstand der Grünen will die Trennung von Amt und Mandat aufheben

Bonn (taz) – Wenn die Bundesdelegiertenversammlung der Grünen am kommenden Samstag über die Koalitionsvereinbarung mit der SPD berät, dann wird sie sich auch mit der Frage befassen müssen, ob die drei Minister der Grünen ihr Bundestagsmandat behalten dürfen. Sowohl Joschka Fischer, designierter Außenminister, als auch Jürgen Trittin, der zukünftige Umweltminister, hatten bereits angekündigt, daß sie weiterhin Miglieder des Bundestages bleiben wollen. Andrea Fischer, im Kabinett von Gerhard Schröder für das Gesundheitsressort vorgesehen, hat sich zu dieser Frage bisher noch nicht geäußert. Dem Bundesvorstand liegen mehrere Anträge aus Orts- und Kreisverbänden der Partei vor, die auf einer Trennung von Amt und Mandat pochen.

Daraufhin sah sich gestern der Bundesvorstand veranlaßt, eine eigene Beschlußvorlage einzubringen, wonach die „BundesministerInnen von Bündnis 90/Die Grünen während ihrer Amtszeit ihr Bundestagsmandat behalten“. Der Parteivorstand stellt in seiner Begründung klar, daß die Vereinbarkeit eines Ministeramtes und eines Bundestagsmandats in der Satzung nicht geregelt ist. In der Tat enthält die Satzung der Grünen zwar eine Regelung zur Trennung von Amt und Mandat, diese bezieht sich allerdings nur auf Partei-, nicht aber auf Regierungsämter.

Allerdings war es bei den bisherigen Landesregierungen mit grüner Beteiligung Usus, daß die Minister ihr Mandat niederlegten. Das führte allerdings dazu, daß sie im Falle eines Regierungsbruchs nicht mehr im Parlament vertreten sein konnten. Eine solche Schwächung der eigenen grünen Position will der Bundesvorstand nicht mehr hinnehmen. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Kabinett und in der Fraktion ermögliche eine starke, unabhängige Stellung der Minister gegenüber ihren Koalitionspartnern und Kabinettskollegen, argumentiert der Antrag der Parteispitze. Zudem gebe es, anders als auf Landesebene, auf Bundesebene parlamentarische Staatssekretäre. Bei denen sei das Bundestagsmandat die gesetzliche Voraussetzung ihres Amtes. Es wäre falsch, die vorgesetzten Minister schwächer als ihre Staatssekretäre zu stellen.

In der Bundeszentrale der Partei geht man nicht davon aus, daß es auf der Bundesdelegiertenkonferenz zu einer größeren Kontroverse um diese Frage kommen wird. Auch wird erwartet, daß der Koalitionsvertrag eine breite Zustimmung erhalten wird. Dieter Rulff