„Mehmet“ in Karlsruhe

■ Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Abschiebung des 14jährigen Jungen

Karlsruhe (AP) – Das Bundesverfassungsgericht will in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Abschiebung des türkischen Serienstraftäters „Mehmet“ vorläufig gestoppt wird. Ein Gerichtssprecher bestätigte gestern in Karlsruhe, daß der Fall des in Deutschland geborenen Jugendlichen bereits bearbeitet werde. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts kann eine Einstweilige Anordnung nur dann ergehen, wenn die Verfassungsbeschwerde selbst nicht von vornherein offensichtlich unbegründet ist.

FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle warf den bayerischen Behörden unterdessen Versagen im Umgang mit dem 14jährigen vor. Wenn jetzt auf eine schnelle Abschiebung des Jungen gedrungen werde, handele es sich ganz klar um ein Ablenkungsmanöver, um über eigene Versäumnisse hinwegzutäuschen, sagte Westerwelle. Es sei unbegreiflich, daß die Behörden zugeschaut hätten, wie der Junge mehr als 60 Straftaten begangen habe.