Kultursenator sucht gemeinsame Sprache mit der BKA

■ Nach Senatsbeschluß zum Verbleib des BKA-Zelts auf dem Schloßplatz geht's jetzt ums Geld

Die Zukunft des BKA-Zelts sieht seit dieser Woche nicht mehr ganz so düster aus. Im Streit um das weitere Verbleiben der Berliner Kabarettanstalt, die derzeit auf dem Schloßplatz residiert, sucht die Kulturverwaltung nun das Gespräch mit den Kulturschaffenden. Auf Referentenebene werde man schon in der nächsten Woche mit den unter Geldnot leidenden Kabarett-Veranstaltern reden, kündigte der Sprecher der Kultur-Senatsverwaltung, Axel Wallrabenstein, gestern an.

Am Dienstag erst hatte der Senat beschlossen, daß die BKA bis Ende Januar 2000 den Schloßplatz für ihr Veranstaltungszelt nutzen darf. Auch die Kosten für die Räumung des früheren BKA-Zeltes vor der Gemäldegalerie im Tiergarten werde man den Kabarettisten erlassen, sollten sie sich an ihre Zusage halten, den Schloßplatz nach Ende Januar 2000 zu räumen, sagte Wallrabenstein.

Unklar aber bleibt, ob die Kabarett-Veranstalter von der Stadt 300.000 Mark an Umzugs- und Anschubhilfe erhalten werden, die ihnen – nach Darstellung der BKA – vom Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder (SPD), im Mai in einem „Vertragsentwurf“ versprochen worden seien. Bei den angekündigten Gesprächen will die BKA deshalb die 300.000 Mark verlangen, die ihr ihrer Ansicht nach von seiten der Stadt zugesichert worden sind, betonte Jürgen Müller von der BKA.

Die 300.000 Mark seien der BKA niemals fest zugesichert worden, betonte Philipp Mühlberg, der Referent Strieders, gestern: Es sei „noch nicht einmal“ ein Vertragsentwurf gewesen, den Strieder dem BKA habe zukommen lassen, sondern lediglich ein „Angebot“. Zudem müßte das Geld aus dem Etat der Baustadtverwaltung kommen, da dort die „Fachzuständigkeit“ liege, betonte Mühlberg. Demgegenüber unterstrich die Sprecherin der Bauverwaltung, Kerstin Appelshäuser, die BKA werde vom Bauressort kein weiteres Geld bekommen. Die ganze Angelegenheit liege jetzt bei der Kulturverwaltung. Um das offensichtliche Kompetenzgerangel komplett zu machen, wird dort jedoch betont, die Zahlung der 300.000 Mark stehe „nicht zur Diskussion“. Die BKA hat nun angekündigt, sie werde prüfen, ob sie gegen die ausgebliebene Zahlung der 300.000 Mark Klage einreichen werde. Philipp Gessler