Bei der Genehmigung geht's nur noch um Wasser

■ Umstritten ist, ob ein Abpumpen des Grundwassers den Naturpark Schwalm-Nette gefährdet. RWE meint nein, doch die grüne Umweltministerin fordert eine weitere Überprüfung

Berlin (taz) – Streit um Garzweiler II gab es von Anfang an. Damit das Braunkohleunternehmen Rheinbraun an die Kohle kommt, die rund 210 Meter unter der Erdoberfläche liegt, müssen elf Ortschaften abgerissen und beinahe 8.000 Menschen umgesiedelt werden. Umweltschutzverbände fürchten außerdem um den Naturpark Schwalm-Nette an der deutsch-niederländischen Grenze, wenn Rheinbraun für die Kohleförderung das Grundwasser absenkt, und verlangen eine neue Naturschutz-Überprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU.

Bis Rheinbraun im Jahr 2006 seinen dann erschöpften Tagebau Garzweiler I durch den neuen ersetzen kann, mußten und müssen also eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Genehmigungen eingeholt werden. Grundlage ist der Braunkohleplan, den der damalige SPD-Umweltminister Klaus Matthiesen 1995 genehmigt hat. Eine Klage der Grünen, daß Matthiesen dabei ohne gesetzliche Rückversicherung gehandelt habe, wies das Landesverfassungsgericht in Münster im vergangenen Jahr ebenso zurück wie Beschwerden der Kommunen. Die Richter sahen ein „überörtliches Interesse an einer langfristig gesicherten Energieversorgung“, das schwerer wiege als das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Damit war der Weg frei für den Rahmenbetriebsplan, den das Bergamt in Düren, das dem Wirtschaftsministerium untersteht, dann im Dezember 1998 verabschiedete. Die parallel dazu vorgelegte erste FFH-Verträglichkeitsprüfung hält das Umweltministerium jedoch noch nicht für ausreichend. Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten bestätigte diese Kritik in einem unabhängigen Gutachten. Neben einer erneuten FFH-Überprüfung steht nun noch die sogenannte Sümpfungsgenehmigung für das Abpumpen des Grundwassers aus. Diese muß vom Landesoberbergamt erteilt werden, das unter fachlicher Aufsicht des Umweltministeriums steht. Der momentane Zankapfel ist ein erster zwischen beiden abgestimmter Entwurf, dem noch die Regierungspräsidenten in Köln und Düsseldorf zustimmen müssen. Auch Rheinbraun wird dazu noch gehört. Danach wäre der Weg frei. Die anschließende Genehmigungspflicht für einzelne Brunnen zum Abpumpen wird das Projekt als ganzes wohl nicht mehr berühren. bw