GdP fordert Regelung zum Todesschuß

Nach der CDU und führenden Polizeikräften forderte gestern auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine gesetzliche Normierung des finalen Rettungsschusses. Eine diesbezügliche Regelung sei lange überfällig, erklärte GdP-Landeschef Eberhard Schönberg. Der Rettungsschuß sei bereits in 13 Bundesländern im Polizeirecht verankert. Es sei „unerträglich“, daß sich Politiker in dieser Frage vor einer klaren Entscheidung drückten und die Verantwortung für einen finalen Rettungsschuß allein den Polizeibeamten zuschöben. Die CDU-Fraktion hat nach dem jüngsten Geiseldrama auf dem U-Bahnhof in Kreuzberg einen Gesetzentwurf zur Regelung des finalen Rettungsschusses vorgelegt. Dagegen erklärte Justizsenator Ehrhart Körting (SPD), die Rechtslage lasse ein entsprechendes Handeln schon jetzt zu, wenn es das einzige Mittel zur Verteidigung sei. ADN