Schwarzer Bürgerrechtler bleibt in der Todeszelle

■ Oberstes Gericht von Pennsylvania lehnt Berufungsantrag von Mumia Abu-Jamal ab

Philadelphia/Berlin (epd/taz) – Das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania hat den Berufungsantrag des zum Tode verurteilten schwarzen Bürgerrechtsaktivisten Mumia Abu-Jamal am Wochenende abgelehnt. Abu-Jamal war wegen eines Polizistenmordes im Jahr 1981 in Philadelphia zum Tode verurteilt worden. Hunderttausende Todesstrafengegner auf der ganzen Welt sowie Amnesty International hatten in den vergangenen Jahren gegen das Todesurteil protestiert.

Abu-Jamals Freunde kritisieren, daß er aus politischen Gründen verurteilt worden sei. Ihm werde die Mitgliedschaft in der militanten schwarzen Bewegung „Move“ vorgeworfen. Der Gouverneur von Pennsylvania könnte nach dem jetzigen Urteil den Hinrichtungsbefehl unterzeichnen. Abu-Jamals Verteidiger Leonard Weinglass hat angekündigt, jetzt beim zuständigen Bundesgericht Berufung einzulegen.

Die Umstände der Ermordung des Polizisten David Faulkner sind nie geklärt worden. Nach Darstellung des Gerichts hatte Faulkner am 9. Dezember 1981 bei einer Verkehrskontrolle Abu-Jamals Bruder festnehmen wollen. Dabei habe sich Abu-Jamal mit Faulkner einen Schußwechsel geliefert. Faulkner wurde getötet, Abu-Jamal von einer Kugel aus der Pistole des Polizisten verletzt.

Weinglass wirft der Staatsanwaltschaft vor, Beweise und Zeugen für die Unschuld Abu-Jamals übergangen zu haben. In der Version der Verteidigung war Abu-Jamal seinem Bruder und Faulkner zu Hilfe gekommen, nachdem sie von zwei Unbekannten angegriffen worden waren. Eine Zeugin soll während des ersten Prozesses 1982 geäußert haben, daß sie nach den Schüssen auf Faulkner gesehen habe, wie zwei Männer vom Tatort flohen. Die Polizei habe sie aber gezwungen, dies zu verschweigen. Hier möchte Weinglass ansetzen. Unglaubwürdig ist die Aussage dadurch, daß Abu-Jamal selbst in seiner Vernehmung nie etwas über zwei Unbekannte ausgesagt hatte. Tobias Baumann