„Nicht überraschend, aber gerecht“

■ Bewährungsstrafe für Überfall auf türkisches Generalkonsulat

Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Sachbeschädigung hat das Hamburger Landgericht gestern einen 36 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit drei anderen Männern vor drei Jahren die Außenstelle des türkischen Generalkonsulats in der Hansestadt überfallen.

Der aus der Türkei stammende gelernte Gipsverputzer war mit seinen unbekannten Mittätern am Mittag des 6. Oktober 1995 in die Außenstelle des Konsulats am Steintorweg eingedrungen. Die vier Männer überfielen den 41 Jahre alten Botschafter und hielten ihm Pistolen an den Kopf. Anschließend fesselten sie ihn und verklebten seinen Mund und seine Augen mit Klebeband. Danach besprühten die Täter die Wände des Konsulats mit roter Farbe und politischen Parolen der seit fünfzehn Jahren verbotenen kurdisch-türkischen Linkspartei „Devrimci Sol“ (Dev Sol).

Der Vater von drei Kindern gab gestern vor dem Landgericht die Tat zu. Er wollte jedoch keine weiteren Erklärungen zu ihrem Hintergrund abgeben.

Schon einmal war der Angeklagte im Zusammenhang mit Aktionen gegen das türkische Generalkonsulat in der Hansestadt aufgefallen. Anläßlich einer Demonstration kurz nach dem Überfall, bei der sich rund 20 Personen vor dem Gebäude angekettet hatten, war der anerkannte Asylbewerber im Mai 1996 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden.

Das gestrige Urteil geht auf eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Es sei deshalb zwar „nicht überraschend aber gleichwohl gerecht“, sagte der Kammervorsitzende in seiner äußerst knappen Urteilsbegründung.

Erstens liege die Tat bereits drei Jahre zurück. Zweitens sei der Angeklagte, der sich nach seiner Einreise in Deutschland für die Dev Sol engagiert habe, bis zu dem Vorfall unbestraft gewesen. lno