Ansprüche geltend machen, Deserteure

Arbeitssenator Uwe Beckmeyer weist darauf hin, daß die Antragsfrist für die Entschädigung von Personen, die im Zweiten Weltkrieg wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung oder Kriegsdienstverweigerung verurteilt wurden, zum 31.12.98 ausläuft. Bis dahin können Anträge formlos an die Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2, 50668 Köln gestellt werden. taz