Die Steuersätze

Eine „spürbare Entlastung von Arbeitnehmern und Familien“ ist das Ziel der Steuerreform. Erreicht wird dies den bislang vorliegenden Informationen zufolge durch die Absenkung aller Einkommensteuersätze, Anhebung des Grundfreibetrages und Erhöhung des Kindergeldes. Gegenfinanziert wird die Reform durch das Streichen von Steuervergünstigungen. Dies alles soll in drei Schritten bis 2002 umgesetzt werden. Die Wirtschaft klagt trotz mancher Nachbesserungen in letzter Minute über Mehrbelastungen durch die Steuerreform.

Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll in der ersten Stufe zum 1. Januar 1999 von derzeit 12.360 auf 13.020 Mark angehoben werden, in der zweiten Stufe zum 1. Januar 2000 auf 13.500, in der dritten Stufe zum 1. Januar 2002 auf 14.000 Mark (28.000 Mark für Verheiratete).

Der Eingangssteuersatz soll in der ersten Stufe von derzeit 25,9 auf 23,9 Prozent gesenkt werden, in der zweiten Stufe auf 22,9, in der dritten Stufe auf 19,9 Prozent.

Der Spitzensteuersatz soll erst ab dem Jahr 2000 reduziert werden, und zwar zunächst von derzeit 53 auf dann 51 Prozent, im Jahr 2002 dann auf 48,5 Prozent. Neu gestaltet wird auch der Verlauf der Steuerprogression.

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird zum nächsten Jahr von 220 auf 250 Mark angehoben, zum 1. Januar 2002 auf 260 Mark.

Der Sparerfreibetrag ird ab dem Jahr 2000 von 6.000 Mark für Ledige (12.000 Mark für Verheiratete) auf 3.000 Mark (6.000 Mark) halbiert. Dies ist mit geschätzten Steuermehreinnahmen von 2,8 Milliarden Mark der dickste Brocken der Gegenfinanzierungsliste für Privathaushalte.

Für Abfindungen bei einer vom Arbeitgeber veranlaßten Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden die Freibeträge halbiert. Für den Teil der Abfindung, der 50.000 Mark übersteigt, entfallen sie ganz.

Beim Erwerb von Wohneigentum, für das eine Eigenheimzulage gezahlt wird, entfällt die Vorkostenpauschale von 3.500 Mark für Kosten vor dem Einzug, wie zum Beispiel Notariatsgebühren. Einschränkungen gibt es auch für die steuerliche Anrechnung von Herstellungs- und Erhaltungskosten bei selbstgenutzten Baudenkmälern oder Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Übergangsgelder für Beamte, Soldaten und Minister müssen voll versteuert werden. Gleiches gilt für Zuwendungen an Arbeitnehmer anläßlich von Dienst- und Betriebsjubiläen.

Beim Ehegattensplitting wird ab dem Jahr 2002 der Steuervorteil auf 8.000 Mark begrenzt. Dies führt nach Berechnungen der Koalition ab einem zu versteuernden Einkommen von 170.000 Mark zu einer Steuermehrbelastung von höchstens 1.264 Mark pro Ehepaar und Jahr.

Für Vermieter wird die Werbungskostenpauschale gestrichen.

Schulgeld wird für ein Kind nicht mehr als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt.

Spekulationsfristen für den steuerfreien Weiterverkauf von Wertpapieren werden von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert, für private, nicht eigengenutzte Grundstücke von zwei auf zehn Jahre. Der Abzug von Kapitalertragsteuer gilt auch für Aktienfonds. Auch weitere Steuervorschriften für Spekulationsgewinne werden verschärft.

Für selbständige Lehrer wird die Steuerbefreiung abgeschafft. AFP