Gnadenlos nach „Schema F“

■ Schiffskoch soll nach 17 Jahren in Hamburg nach Gambia abgeschoben werden / Bürgerschaft entscheidet heute über Gnadenantrag Von Kai v. Appen

Für die Bürgerschaftsabgeordnete Anna Bruns (GAL) ist das Verhalten der Ausländerbehörde schier „unmenschlich“. An der Amsinckstraße hingegen fühlen sich die Abschieber noch barmherzig. „Die Ausreiseverfügung ist doch nur auf ein Jahr begrenzt“, sagt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. Heute wird sich der Petitionsausschuß der Bürgerschaft mit dem Fall des Hamburger Seemanns John Edward Eko aus Gambia befassen.

John Edward Eko war vor 17 Jahren nach Hamburg gekommen. Da er keine Papiere hatte, besorgte ein Freund ihm einen Ausweis der französischen Kolonie Martinique. Dies hatte zudem den Vorteil, daß er nun offiziell Franzose war und problemlos einen Aufenthaltsstatus erhielt.

16 Jahre lang arbeitete Eko als Seemann und Schiffskoch für verschiedene Reedereien unter deutscher Flagge. Zuletzt fuhr er auf der „MS Ahrensshoop“ der gleichnamigen Reederei in Kiel-Holtenau und absolvierte für den Job noch einen Schiffskochlehrgang in der Seemannsschule in Travemünde. Er zahlte Steuern und Sozialabgaben.

Vor einem Jahr kam ihm ein fleißiger Ausländerbehörden-Mitarbeiter auf die Schiche, die Tortur begann. Eko wurde nicht nur vom Amtsgericht wegen Urkundenfälschung zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt, sondern nun rückten ihm auch die Abschieber auf die Pelle – denn die kennen keine „Verjährung“.

„Es gibt eine entsprechende Ausreiseverfügung“, bestätigt Smekal gegenüber der taz. „Herr Eko hat sich nun mal das Aufenthaltsrecht durch falsche Papiere erschlichen.“ Für Ekos Freundin Renate M. ist das Vorgehen nach „Schema F“ nicht nachzuvollziehen: „Eduard lebt 17 Jahre in Deutschland, hat in Afrika weder Verwandte noch Bekannte, er denkt inzwischen wie ein Deutscher. Er ist ein sehr lieber Mensch und hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.“

Doch das läßt die Ausländerbehörde kalt. Semkal: „Wir sind doch schon deutlich entgegengekommen und haben die Ausweisung auf ein Jahr beschränkt.“ „Theoretisch“ habe er die Möglichkeit, nach zwölf Monaten mit richtigen Papieren wieder nach Deutschland einzureisen. Rein theoretisch, denn um einzureisen, müßte er einen Arbeitsplatz nachweisen. Renate M.: „Wie soll er sich aus Afrika hier einen Arbeitsplatz verschaffen?“ Smekal trotzig: „Sollen wir Herrn Eko noch belohnen, daß er sich 17 Jahre lang eine Aufenthaltsgenehmigung erschlichen hat? Es geht ausländerrechtlich einfach nicht anders zu machen.“

Während das Amtsgericht Ekos langjährigen tadellosen Aufenthalt unter falscher Identität für eher strafmildernd ansah, hält die Ausländerbehörde das für „kriminelle Energie“, Smekal sieht da keine Lösungsmöglichkeit mehr. Auch für Ekos Anwalt Rolf Geffken ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Geffken hofft noch: „Juristisch ist nichts mehr zu machen. Jetzt kann nur eine Entscheidung für die Menschlichkeit durch den Petitionsausschuß der Bürgerschaft helfen.“