„Mehmet“ wird abgeschoben

■ Verfassungsgericht sieht aus formalen Gründen kein Hindernis für Sofortvollzug der Ausweisung

Karlsruhe/Berlin (taz) — Heute um 11.20 Uhr soll der 14jährige Serienstraftäter „Mehmet“ die Bundesrepublik vom Münchener Flughafen aus mit dem Lufthansa-Flug 3532 Richtung Istanbul verlassen. Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seiner Anwälte gegen den Sofortvollzug der Ausweisung allein aus formalen Gründen abgelehnt. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU), der die Abschiebung energisch betrieben hatte, zeigte sich hochzufrieden.

Der türkische Junge, der aus Datenschutzgründen als „Mehmet“ anonymisiert wird, hatte im Lauf der letzten Jahre mehr als 60 Straftaten begangen. Er, der in Deutschland geboren wurde und aufgewachsen ist, jedoch nur die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, diente im bayrischen Wahlkampf als Vorwand für Stimmungsmache gegen den angeblichen Mißbrauch deutschen Gastrechts durch kriminelle Ausländer.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Cem Özdemir, bezeichnete die Entscheidung der Karlsruher Richter als „fragwürdiges Exempel“. Sie möge „formaljuristisch korrekt sein, integrationspolitisch ist sie zu bedauern“, sagte Özdemir. Bericht Seite 6