FDP will die Einwanderung per Gesetz begrenzen

■ Kaum entdeckt Otto Schily die Grenzen der Zuwanderung, zieht die FDP die Konsequenzen

Berlin (taz) – Die Bundestagsfraktion der FDP hat in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Bundestages den Entwurf eines „Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes“ vorgelegt, mit dem die Einwanderung insgesamt reduziert werden soll. Wie der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Guido Westerwelle, erklärte, wolle die FDP „nicht mehr Zuwanderung, sondern mehr Kontrolle über Zuwanderung“. Eine Steuerung durch Quoten und Auswahlkriterien sei überfällig.

Der Entwurf war ursprünglich von der damaligen Ausländerbeauftragten Cornelia Schmalz-Jakobsen formuliert worden. Daß er bereits wenige Wochen nach Beginn der Legislaturperiode eingebracht wird, dafür hat, so hieß es aus Kreisen der FDP, Bundesinnenminister Otto Schily eine Rolle gespielt.

Schily hat in den letzten Tagen durch die Aussage, die Grenze der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung sei überschritten, für eine Kontroverse innerhalb der Koalition gesorgt. Er war dafür von Sprechern der Grünen scharf kritisiert worden.

Der Gesetzentwurf der FDP hat in diesem Zusammenhang eine gewisse Brisanz, als er weit stärker den entsprechenden Positionen der SPD entspricht, als sich SPD und Grüne in der Frage der Einwanderung einig sind. So will die FDP eine jährliche Höchstgrenze der Zuwanderung festgelegt wissen. Auf diese Zahl sollen die Gruppen der Asylbewerber und der Flüchtlinge, der Aussiedler und der nachziehenden Familienangehörigen ebenso angerechnet werden wie die Einwanderer. Ein ähnliches Grundmuster enthalten auch die Vorstellungen der SPD. Die Grünen hingegen wollen die Asylbewerber und die Flüchtlinge bei einem Einwanderungsgesetz nicht berücksichtigt sehen, da diese einen eigenen Rechtsstatus haben, aus dem sich ihr Anrecht auf einen Aufenthalt ableitet.

Nach den Vorstellungen der FDP soll die Quote jährlich von einer Expertenkommission bestimmt werden, die weisungsunabhängig arbeitet. Die Kommission soll unter anderem von Vertretern der Bundesregierung und des Bundestages, der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände besetzt werden. Nach Anrechung der Asylbewerber soll die verbleibende Zahl von Zuzügen unter den übrigen Gruppen quotiert werden, um für eine jede ein Kontingent zu gewährleisten. Ein Anspruch besteht nur, solange die Quote nicht erfüllt ist, auch wenn dadurch der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt werden sollte.

Um den Intentionen der FDP gerecht zu werden, braucht es nach Ansicht des Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestages, Willfried Penner (SPD), kein eigenes Gesetz. Zwar habe es auch in der SPD eine Mehrheit für ein Einwanderungsgesetz gegeben, doch müsse bei der bestehenden hohen Arbeitslosigkeit davon ausgegangen werden, daß eine Einwanderungsquote über das rechtlich mögliche und gebotene Maß an Zuwanderung hinaus „auf null“ gehen würde. Ein eigenes Einwanderungsgesetz mache deshalb „keinen Sinn“, erklärte Penner. Es gebe an diesem Punkt keinen Dissens zu Schily.

Penner sieht den parlamentarischen Beratungen des Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes der Liberalen gelassen entgegen. Es werde deshalb keine Aufwallungen geben. Dieter Rulff