620-Mark-Jobs: Wichtige Fragen

Bekommen die geringfügig Beschäftigten künftig weniger Lohn raus?

Nein. In vielen Fällen erhalten die Minijobber sogar mehr Lohn. Denn in vielen Branchen, zum Beispiel bei der Gebäudereinigung, wurde den Beschäftigten bisher die Pauschalsteuer von 20 Prozent vom Bruttolohn abgezogen. Die Steuer fällt künftig weg, die neuen Sozialversicherungsbeiträge dürfen die Arbeitgeber aus sozialrechtlichen Gründen nicht von Bruttolohn abziehen.

Könnte es dazu kommen, daß die Unternehmer dann den Bruttolohn kürzen?

Nicht in Branchen, in denen die Tariflöhne allgemeinverbindlich gelten, zum Beispiel in der Gebäudereinigung und im Einzelhandel. Hier müssen die alten Bruttolöhne erhalten bleiben.

Werden die Jobs dann für die Arbeitgeber teurer?

In Branchen, die allgemeinverbindlichen Tarifverträgen unterliegen, müssen jene Unternehmer künftig 22 Prozent mehr zahlen, die die Pauschalsteuer bisher auf ihre Beschäftigten abgewälzt hatten.

Die Arbeitgeber zahlen künftig zehn Prozent an Krankenversicherungs- und zwölf Prozent an Rentenbeiträgen. Erwerben die Beschäftigten damit Ansprüche?

In der Krankenversicherung nein. Auch in der Rentenversicherung erst mal nicht. Der Arbeitnehmer kann sich den Rentenanspruch aber erwerben, wenn er einen zusätzlichen Beitrag von 7,5 Prozent seines Lohns an die Rentenversicherung abführt und somit die Beiträge auf die gesetzlichen 19,5 Prozent aufstockt. In jedem Fall aber zählen die Jahre als geringfügig Beschäftigter künftig als Pflichtbeitragszeit. Frauen, denen noch Pflichtbeitragsjahre fehlen, um alte Rentenansprüche später geltend machen zu können, haben dadurch einen Vorteil.

Beiträge ohne Versicherungsleistung, steuerfreies Arbeitseinkommen in den 620-Mark-Jobs. Ist das überhaupt verfassungsgemäß?

Das ist die Frage. Es gibt jetzt schon verfassungsrechtlich abgesegnete Bereiche wie etwa bei jobbenden Rentnern, wo Rentenbeiträge ohne Gegenleistung fällig werden. Experten haben allerdings Bedenken wegen der ungleichen Besteuerung von 620-Mark-Jobs und Einkommen aus einem Vollzeitjob. Tina Hüttl