Kommentar
: Alter Altfall-Abfall

■ Abschiebe-Stopp bis zur Neuregelung

In exakt acht Tagen soll die libanesische Familie H. ausreisen. Vor zehn Jahren ist sie geflohen – lebt seitdem in Deutschland. Drei der sechs Kinder sind sogar hier geboren worden. Egal, sie sollen ausreisen – ab in eine ungewisse Zukunft.

Dabei hätte die Familie H. sogar ein Anrecht auf ein Bleiberecht, wenn – ja wenn da nicht die sechs Kinder wären. Eine so große Familie zu ernähren, ist für einen Flüchtlingsvater so gut wie unmöglich. Fazit: Man ist auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Die Altfallregelung fällt flach. Dies benachteiligt kinderreiche Familien und gehört daher dringend abgeschafft.

Die eigentliche Krux liegt jedoch in dem Verhalten der zuständigen Bremer Behörden oder Parlamentarischen Gremien. Es ist ein Witz, daß die Petition eines Vaters, der um das Familien-Wohl fürchtet, zwei Jahre lang kein Gehör findet. Und es kann nur als Verschleppungstaktik oder pure Ahnungslosigkeit gewertet werden, wenn die zuständigen Parlamentarier sich auf ihre Schweigepflicht berufen. Geben sie doch sonst zu jedem Ereignis ihren Senf hinzu.

Und daß die Möglichkeit besteht, Abschiebungen auszusetzen, hat Niedersachsen bewiesen. Dort will man abwarten, bis die künftige Altfallregelung der neuen Bundesregierung eingetütet ist. Und in Bremen? Bisher Fehlanzeige. Aber es sind noch acht Tage Zeit, um sich von dem alten Altfall-Abfall zu trennen. Jens Tittmann