Arbeitsverwaltung wickelt WissenschaftlerInnen ab

■ Weil Betroffener höheres Gehalt erstritt, laufen geförderte Forschungsvorhaben vorzeitig aus

WissenschaftlerInnen der Ex- DDR hatten es in mancher Hinsicht schwerer als andere Beschäftigte. Wieder und wieder wurden sie bewertet, ihre Forschungsvorhaben überprüft, bis eine verschwindende Minderheit eine der heißbegehrten Stellen an den Unis bekam. Einige ForscherInnen, die bislang das Land teilweise finanzierte, stehen bald wieder einmal auf der Straße. Die Arbeitsverwaltung beendet ihre Fördermaßnahmen vorzeitig, weil nach einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht ihre Stellen teurer werden.

Die Arbeitsverwaltung beendete die Maßnahmen teilweise ein Jahr früher – zum 31. Dezember 1998. Denn nach einem verlorenen Arbeitsgerichtsverfahren stehen den Beschäftigten nun 100 Prozent statt der ursprünglich eingeplanten 80 Prozent vom Tarifgehalt zu. Außerdem reduzierte die Bundesanstalt für Arbeit ihre Zuschüsse. „Teilweise müssen wir deshalb 50.000 Mark pro Stelle mehr bezahlen“, erklärte dazu Arbeitsstaatssekretär Wolf Schulgen. Dies übersteige die Möglichkeiten seiner Verwaltung bei weitem. Angesichts der hohen Wissenschaftlergehälter ziehe man es vor, anstatt der Mehrkosten lieber vier normale ABM-Stellen zu finanzieren.

Von dem frühzeitigen Auslaufen der „Strukturanpassungsmaßnahmen“ sind insgesamt 114 Beschäftigte betroffen, die im Landesdienst arbeiten. Neben dem Theaterpädagogischen Dienst arbeitet ein guter Teil von ihnen an der Technischen und an der Humboldt-Universität, wo Forschungsvorhaben unter anderem in der Umwelttechnik laufen.

Der vorzeitige Abbruch der Maßnahmen, so schrieb die Technische Uni unlängst in einem Beschwerdebrief an SPD-Arbeitssenatorin Gabriele Schöttler, würde für die Betroffenen „eine rapide Dequalifizierung für den wissenschaftlichen Arbeitsmarkt bedeuten“.

Sowohl Sibyll Klotz von den Bündnisgrünen als auch die CDU kritisierten gestern im Arbeitsausschuß des Parlaments, daß sich die Verwaltung beim Bund nicht stärker für die WissenschaftlerInnen eingesetzt habe. Staatssekretär Schulgen, erst seit anderthalb Wochen im Amt, reagierte flexibel: Die Beendigung der Maßnahmen zum Jahresende nehme er zurück. Die ForscherInnen könnten auf jeden Fall so lange weiterarbeiten, bis sie nach einem Jahr Beschäftigung Ansprüche auf Arbeitslosengeld hätten. Hannes Koch