Rechtmäßig draußen

■ Gericht weist DVU-Klage zurück. Bürgerschaftswahl wird nicht wiederholt

Die Hamburger Bürgerschaftswahl von 1997 wird nicht wiederholt. Das Verfassungsgericht der Hansestadt hat gestern die Wahlanfechtung der „Deutschen Volksunion (DVU)“ zurückgewiesen. Die rechtsextreme Partei hatte den Einzug in die Bürgerschaft um nur 190 Stimmen verfehlt.

Die DVU war vor Gericht vom Sohn des Vorsitzenden Gerhard Frey vertreten worden. Er hatte geltend gemacht, daß der Landeswahlausschuß andere Parteien und Wählergemeinschaften, insbesondere die „Anarchistische Pogo-Partei“, nicht hätte zu den Wahlen zulassen dürfen. Die für diese Kandidaten abgegebenen Stimmen hätten dann der DVU gefehlt. Zudem sei die rechte Partei durch Dritte massiv in ihrer Wahlwerbung behindert worden.

„Bei der Zulassung der Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen durch den Landeswahlausschuß ist eine inhaltliche Bewertung ihrer Ziele nicht zulässig“, erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtes, Wilhelm Rapp, in seiner Urteilsbegründung. Obwohl die „Anarchistische Pogo-Partei“ Saufen zum Programm erklärt hatte, durfte sie folglich zugelassen werden.

Auch den Einwand der DVU, daß deren Wahlwerbeplakate vielfach zerstört worden waren, ließ Rapp nicht gelten. Nur wenn diese Behinderungen als „echter Wahlterror“ bezeichnet werden könnten, seien sie möglicherweise als Wahlfehler zu werten.

Anwalt Frey hatte in der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober behauptet:„Die Vorgänge zu ungunsten der DVU sind das Maximum dessen, was in einer Demokratie in Mitteleuropa überhaupt möglich ist.“ ee