Fast perfekte Tat

■ Beiersdorf-Erpresser vor Gericht: „Wir wollten es besser machen als die anderen“

Das „perfekte Verbrechen“ ist aufgeflogen. Sie wollten beweisen, daß man Geld übergeben kann, ohne in direkten Kontakt treten zu müssen – und damit Gefahr zu laufen, festgenommen zu werden. Das Experiment mißlang. Seit gestern stehen die beiden Studenten vor Gericht, die zwischen Januar und Mai dieses Jahres versucht hatten, vom Beiersdorf-Konzern 853.000 Mark zu erpressen.

Sollte die Geschäftsleitung sich weigern zu zahlen, so ihre Drohung, würden sie mit Gift versetzte Nivea-Produkte in den Handel bringen und die Öffentlichkeit vor dem Kauf warnen. Dem ersten der insgesamt 12 Erpresserschreiben legten sie eine Flasche Gesichtswasser der Marke „Nivea-Visage“ bei, deren Inhalt sie mit einer terpentinähnlichen Flüssigkeit vermischt hatten.

Für Stefan H. und seinen alten Schulfreund Axel S. war die Tat eine Art wissenschaftliches Experiment. Aus der Presse wollen sie erfahren haben, daß derartige Erpressungen stets an der Geldübergabe scheitern. „Wir brauchten kein Geld“, erklärt Axel S. dem Richter. „Wir wollten es besser machen als die anderen und dabei ein paar Mark dazuverdienen.“ Bewußt hätten sie einen Betrag unter einer Million Mark gefordert. Für Beiersdorf seien das „Peanuts“ und für sie Anlaß zur Hoffnung gewesen, daß die Polizei aus dem Spiel bleiben würde.

Der Vorsitzende Richter Claus Rabe hat sichtlich Spaß am Versuch der Angeklagten, das perfekte Verbrechen zu entwickeln. „Das war Ihr erster Fehler“, sagt er etwa, als er von den Fingerabdrücken berichtet, die die Polizei auf dem Erpresserschreiben fand, und es klingt fast wie eine Rüge.

Die Angeklagten hatten vom Beiersdorf-Konzern verlangt, zehn Konten bei unterschiedlichen Banken einzurichten. Von diesen sollte das Geld durch EC- oder Kreditkarten abgehoben werden können. Die Daten dieser Karten sollte Beiersdorf auf einen Anrufbeantworter sprechen. Die Studenten wollten sie dann auf sogenannte „Rohlinge“ kopieren und das Geld schließlich von unterschiedlichen Automaten abholen. Beim Versuch, von einer Telefonzelle in Holland aus den Anrufbeantworter abzuhören, nahm die Polizei die beiden fest.

Das Urteil wird heute vormittag erwartet. ee