■ Querspalte
: Keine Gnade für Buchhändler

Steuerschraube, Abgabenfolter? Ja, bitte. Buchhändler haben sie sich redlich verdient.

Denn Buchhändler haben die Wehleiderei zum Hauptberuf erkoren; sie klagen, daß es nur so eine Art hat, und leben obendrein in dem immerwährenden Wahn, daß dem Buch der zarte Rücken gebrochen werden soll. Jüngst ging erneut großes Gezaule los, weil die Lagerbestände dieser Herrschaften voll besteuert werden sollen. Recht so, rufen wir, das wird sie lehren, ihre Ware zu verkaufen und nicht zu horten.

Der gemeine Buchhändler nämlich veräußert seine Bücher nicht gerne. Zumindest nicht an jeden. Der Herr O. von zwei Straßen weiter, ein liebenswerter, unauffälliger Mensch, begab sich neulich in eine Buchhandlung, um Jörg Buttgereits Monographie über die Godzilla-Filme zu erstehen. Hochmütig sah man auf Herrn O. herab. Man sprach es nicht aus, aber es glomm in den Augen seines Gegenübers: Solchen Mist führen wir hier nicht. Leis grummelte der Trotz in Herrn O.; er faßte sich ein Herz und bat, das gewünschte Werk in seinem Namen zu bestellen. Als aber Herr O. einige Tage später sein Buch in Empfang nehmen wollte, mußte er zur Ausgabe im ersten Stock, also einmal quer durch das Ladenlokal. Ein nervlich zerrütteter, sichtlich aufgelöster Herr O. sprach später von „Spießrutenlauf“. Und bat um die Adresse eines Versandbuchhändlers. Leider kein Einzelfall (Eduard Zimmermann). Mal wird ein fest bestelltes Buch an einen anderen Kunden veräußert. Dann behauptet der Buchhändler, von dem nachgefragten Titel nie gehört zu haben, dann ist der Titel leider vergriffen, weil ihm das Bestellen zu mühselig ist.

Kann man es uns verdenken, wenn wir bei Annoncen wie „Abschaffung der Buchpreisbindung“ oder „Ende der Teilwertabschreibung“ ein schadenfreudiges Jubilieren anheben? Singen, springen, auf den Tischen tanzen? Rache ist süß, spricht der Dichter, und: Gebt den Buchhändlern, was ihnen gebürt – bohrt ihnen die Steuerschraube tief ins Mark, bis sie endlich Besserung geloben. Harald Keller